wird, kann es mit einer BERG-Abdeckhülle vor
Blättern, Zweigen u. dgl. geschützt werden. Wird
das Trampolin für längere Zeit nicht benutzt (z. B.
im Winter), empfehlen wir zur Verlängerung der
Lebensdauer des Produkts, das Trampolin und
insbesondere den Schutzrand an einem trockenen
Ort zu lagern.
Wartungsanleitungen für FlatGround-Trampoline:
Nach einer längeren Regenperiode sollte die Grube
ebenfalls kontrolliert werden. Stellen Sie eine gute
Drainage für den Regenwasserabfluss sicher.
Verwenden Sie das (im Paket) mitgelieferte
Maßband, um die Größe der auszuhebenden
Grube, also Durchmesser, Tiefe und Form, zu
bestimmen. Ziehen Sie hierzu auch die Abbildung
in der Aufbauanleitung zu Rate.
Überprüfen Sie regelmäßig (mindestens einmal
jährlich) das Loch unter dem Trampolin und
ergreifen
Sie
gegebenenfalls
Maßnahmen. Wie in den Montageanweisungen
beschrieben, sollte geprüft werden, ob das
Loch die richtige Tiefe und Form hat, ob die
Rahmenstabilität in Ordnung ist und ob das
Trampolin noch waagerecht steht. Überprüfen
Sie das Loch auf Objekte und entfernen Sie sie
gegebenenfalls.
Garantie
Garantiezeit
BERG Trampoline sind hochwertige Geräte.
BERG bietet
Ihnen eine Funktionsgarantie
für
jahrelangen,
sorglosen
Funktionsgarantie ist eine Garantie auf die
Funktionale Nutzung des Trampolins. Bitte
entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle die
Laufzeit dieser Garantie (Jahren).
Rahmen
Rahmen (nach Produktregistrierung)
Schutzrand
Sprungtuch
Federn
Safety Net
Auf Sicherheitsnetze und Zubehör wird eine
Garantie von 2 Jahren gewährt, mit Ausnahme
der Abdeckhülle Basic, für die eine Garantie von
1 Jahr gilt. Verschleißteile (z.B. Gummizüge),
die Folgen von Witterungseinflüssen (z.B. Rost
und Verfärbung) und der Schaumstoff um die
Rohre der Sicherheitsnetze sind von der Garantie
ausgeschlossen.
LOS GEHT!
korrigierende
Spielspaß.
Eine
10
13
2
2
5
2
Garantiebestimmungen
Der Eigentümer des Produkts kann eine Garantie
nur durch Vorlage der Originalrechnung über
den Kauf bei BERG oder dem Händler, bei dem
das Produkt gekauft wurde, geltend machen.
Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und
Konstruktionsfehler bei diesem Produkt oder Teilen
hiervon.
Die Garantie erlischt, wenn:
• das
Produkt
falsch,
unsachgemäß verwendet wurde.
• das Produkt nicht in Übereinstimmung mit der
Anleitung montiert und gewartet wird.
• technische Reparaturen an dem Produkt nicht
fachgerecht ausgeführt werden.
• nachträglich
montierte
technischen Spezifikationen des betreffenden
Produkts entsprechen oder deren Montage
nicht ordnungsgemäß erfolgte.
• wenn Schäden durch Witterungseinflüsse wie
Rost, UV-Strahlen oder normaler Verschleiß
auftreten.
• Trampoline von BERG unsachgemäß abgesenkt
werden.
• das Produkt zu Vermietungszwecken verwendet
oder auf irgendeine andere Weise mehreren
nicht
näher
bezeichneten
Verfügung gestellt wird.
• Während der Garantiezeit werden sämtliche
von
BERG
anerkannten
Konstruktionsfehler
von BERG im Anschluss an eine Prüfung der
Sachverhalte durch BERG repariert oder
ersetzt. Eine kostenfreie Reparatur erfolgt
unter der Voraussetzung, dass die Garantiezeit
noch läuft.
• Der
Eigentümer
Ansprüche im Rahmen dieser Garantie nur dann
geltend machen, wenn er das Produkt einem
BERG-Händler zur Prüfung zur Verfügung
stellt. Gleichzeitig muss dem Händler die
Originalkaufrechnung ausgehändigt werden.
Wenn der Eigentümer umgezogen oder der
Händler nicht mehr verfügbar ist, teilt BERG
dem Eigentümer auf Anfrage den nächst
gelegenen BERG-Händler mit.
• Wenn
ein
Garantieanspruch
wird, müssen alle angefallenen Kosten vom
Eigentümer bezahlt werden.
• Diese Garantie ist nicht üBERGragbar an Dritte.
nachlässig
oder
Teile
nicht
Personen
Material-
nach
dem
Ermessen
dieses
Produkts
kann
abgelehnt
den
zur
und
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