Betriebsanleitung – Federzug
SICHERHEIT – UNFALLVERHÜTUNG
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Federzüge sind ausschließlich konzipiert für die Bereithaltung von handgeführten Werkzeugen wie z. B. Bohr-
maschinen, Druckluftschraubern usw.
• Eine andere oder darüber hinaus gehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß! Für hieraus resultieren-
de Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
• Bevor die Federzüge außerhalb des oben beschriebenen Einsatzbereiches eingesetzt werden, ist die schriftliche
Zustimmung der Carl Stahl Kromer GmbH einzuholen, da sonst die Gewährleistung entfällt.
• Die Federzüge dürfen nur von hierfür ausgebildeten befähigten Personen installiert, gewartet und instand gesetzt
werden.
• Das angehängte Werkzeug wird nach unten gezogen – wird es losgelassen, fährt es selbsttätig wieder in seine
Ausgangslage zurück.
Sachwidrige Verwendung
Der Federzug darf nicht als Kran genutzt werden.
Restgefahren
GEFAHR !
Verletzungen bis hin zum Tode möglich!
NIEMALS unter schwebenden Lasten gehen, arbeiten oder stehen.
WARNUNG !
Schwerste Verletzungen möglich!
• Entlastete Seile (ohne Last) können peitschenartig zurückschnellen.
NIEMALS Lasten bei ausgezogenem Seil abhängen.
Lasten stets bei VOLL eingezogenem Seil an- oder abhängen.
• Ein Zurückschnellen des Seils (im unbelasteten Zustand) kann dazu führen, dass das Seil
nicht mehr richtig verankert ist (Seil ist eventuell aus der inneren Seileinhängung gebro-
chen). Den Arbeitsbetrieb mit dem Federzug sofort einstellen, den Federzug als defekt
kennzeichnen und den zuständigen Vorgesetzten informieren.
• Werden Werkzeuge über den zulässigen Schrägzug von 10° hinausgezogen, können die-
se nach dem Loslassen heftig pendeln und Personen verletzen.
• NIEMALS das Federgehäuse (Seiltrommel) zerlegen.
Weitere Sicherheitshinweise
• Der Betreiber muss sein Personal vor dem Arbeiten mit dem Feder-
ACHTUNG!
zug entsprechend den Angaben in dieser Betriebsanleitung unter-
weisen.
• Niemals ohne Sicherheitseinrichtungen betreiben (z. B. Absturzsi-
cherung [4]), diese entfernen oder durch Veränderung außer
Betrieb setzen.
• Der Betrieb von defekten Federzügen ist strikt untersagt. Dies ist
z. B. der Fall, wenn ein Federzug in die Absturzsicherung (4) fällt
oder aber abstürzt. Der weitere Betrieb dieses Federzugs ist erst
nach durchgeführter Reparatur wieder erlaubt.
• Reparaturen sowie De- und Remontagearbeiten am Federzug dür-
fen nur von hierzu ausgebildeten befähigten Personen durchge-
führt werden. Hierbei stets die Originalersatzteile der Carl Stahl
Kromer GmbH verwenden. Nur sie entsprechen den erforderlichen
Sicherheitskriterien.
• Das Bedienen des Federzuges darf nur an der Last erfolgen. Bei
Bedienung an anderen Komponenten besteht Quetschgefahr und
ist strikt untersagt.
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