Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass
nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem
Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wie-
derverwertet wird.
10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantie-
wechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte
Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtun-
gen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen auch Bauele-
mente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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