3.4 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen
Der Betrieb des Filter-Master XL in Industriebereichen, in denen Anforderungen zum
Ex-Schutz zu erfüllen sind, ist nicht erlaubt. Weiterhin ist der Betrieb untersagt für:
− Verfahren die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung aufgeführt sind
und bei denen die angesaugte Luft:
●
mit Flüssigkeiten und daraus resultierender Verunreinigung des Luftstromes
mit aerosol- und ölhaltigen Dämpfen versetzt ist;
●
mit leicht entzündlichen, brennbaren Stäuben und/oder mit Stoffen versetzt ist,
die explosive Gemische oder Atmosphären bilden können;
●
mit anderen aggressiven oder abrasiv wirkenden Stäuben versetzt ist, die
den Filter-Master XL und die eingesetzten Filterelemente beschädigen;
●
mit organischen, toxischen Stoffen/Stoffanteilen versetzt ist, die bei der
Trennung des Werkstoffes freigesetzt werden.
- Abfallstoffe, wie Filterelement und abgeschiedene Partikel, können schädliche
Stoffe enthalten. Sie dürfen nicht auf der Hausmülldeponie entsorgt werden – die
umweltgerechte Entsorgung ist notwendig;
- Filterelemente – Fremdfilter anderer Hersteller, die nicht als Ersatzteil durch die
Firma Kemper GmbH zugelassen sind, dürfen wegen unbekannten Auswirkungen
auf das Filterergebnis nicht eingesetzt werden;
- Standorte im Außenbereich bei denen das Filtergerät Witterungseinflüssen
ausgesetzt wird – das Filtergerät darf nur in geschlossenen Gebäuden aufgestellt
werden;
- Hebemaschinen, wie z.B. Gabelstapler, Handhubgerät, die für den Transport
des Filtergeräts ungeeignet sind, bei der Auswahl ist die max. Traglast zu
beachten.
Mit dem Filter-Master XL sind bei Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
keine vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen möglich, die zu
gefährlichen Situationen mit Personenschäden führen könnten.
KEMPER Filter-Master XL Betriebsanleitung - DE
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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