8. Entsorgung
Elektrogeräte, Zubehör und Verpackungen müssen einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den
Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der geltenden Europäischen Richtlinie über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung
in nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt werden.
9. Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die STEINEL GmbH, dass der Funkanlagen-
typ L 40 SC/C und L 42 SC/C der Richtlinie 2014/53/EU
entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist
unter der folgenden Internetadresse verfügbar:
www.steinel.de
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