3.4 Beladung
3.4.1 Technische Vorschriften
75
Ihr Kastenwagen wurde gemäß den zu beachtenden technischen Vorschriften entworfen und zugelassen, u. a.:
•
höchstzulässiges Gesamtgewicht (nur Fahrzeug)
•
maximal zulässige Anhängelast (für den Anhänger)
•
zulässiges Gesamtgewicht des Zuges (Fahrzeug + Anhänger)
•
maximal zulässige Achslast
•
Gewicht im fahrbereiten Zustand (Siehe „Hinweis", Seite 77)
Diese Angaben stehen auf Ihrem Konformitätszertifikat. Einige Angaben stehen auch auf dem Kfz-Schein:
•
Feld F1: höchstzulässiges Gesamtgewicht
•
Feld F3: zulässiges Gesamtgewicht des Zuges
•
Feld G: Gewicht im fahrbereiten Zustand
Das Typenschild (im Motorraum) gibt an:
•
höchstzulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs
•
zulässiges Gesamtgewicht des Zuges
•
maximal zulässige Achslast (1, 2 oder 3 Achsen)