Sicherheit
2.5
Sicherheitshinweise zum technischen Zustand
Das Gerät ist vor dem Einbau auf Beschädigungen und ordnungsgemäßen
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Zustand zu prüfen.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät nur in einwandfreiem und betriebs-
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sicherem Zustand zu betreiben. Der technische Zustand muss jederzeit den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Werden Gefahren für Personen oder Änderungen im Betriebsverhalten er-
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kannt, muss das Gerät sofort außer Betrieb genommen und der Vorfall dem
Vorgesetzten oder Betreiber gemeldet werden.
Das Gerät darf ausschließlich an der dafür vorgesehenen und konzipierten
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Energieversorgung angeschlossen sein. Die zulässige Spannungsart und
Betriebsspannung entnehmen Sie dem Typenschild.
Am Gerät dürfen keine Änderungen, An- oder Umbauten ohne Genehmi-
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gung des Herstellers durchgeführt werden.
Bei festgestelltem Verschleiß der Trapez- oder Kugelgewindespindel bzw.
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der Spindelmutter muss das Gerät beim Hersteller gewartet werden.
2.6
Sicherheitshinweise zu Transport, Montage, Installation
Für den Transport des Geräts ist grundsätzlich das jeweilige Transportunter-
nehmen verantwortlich. Folgende Sicherheitsanforderungen sind bei Transport,
Montage und Installation des Geräts einzuhalten:
Beim Transport ist das Gerät gemäß den Vorschriften des verwendeten
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Transporthilfsmittels zu sichern.
Für den Transport dürfen nur Hebezeuge und Anschlagmittel verwendet
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werden, die so dimensioniert sind, dass sie die beim Laden, Entladen und
der Montage des Geräts auftretenden Kräfte sicher aufnehmen können.
Als Anschlag- und Hebepunkte dürfen nur die dafür an der Palette und am
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Gerät definierten Punkte benutzt werden.
Sind Arbeiten unter angehobenen Teilen oder Arbeitseinrichtungen erfor-
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derlich, müssen diese mit geeigneten Einrichtungen gegen Herabfallen
gesichert werden. Arbeitsmittel zum Heben von Lasten müssen verhindern,
dass die Lasten sich ungewollt verlagern oder im freien Fall herabstürzen
oder unbeabsichtigt ausgehakt werden.
Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten.
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Bei Verladearbeiten mit Hebezeugen ist ein Schutzhelm zu tragen.
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Montage- und Installationsarbeiten dürfen grundsätzlich nur durch ausgebil-
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detes und eingewiesenes Fachpersonal durchgeführt werden.
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