Allgemeines
Ist eine mittel- oder unmittelbare Gefährdung von Personen nicht auszuschlie-
ßen, müssen zwingend zusätzliche Maßnahmen (z. B. Abdeckung, Absperrung
usw.) getroffen werden, die das Risikopotential entsprechend minimieren.
Für die aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts entstehen-
den Schäden haftet allein der Betreiber. Für Personen- und Sachschäden, die
durch Missbrauch oder aus Verfahrensfehlern, durch unsachgemäße Bedienung
und Inbetriebnahme entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Das Gerät darf nur von eingewiesenem und autorisiertem Fachpersonal unter
Beachtung aller Sicherheitshinweise betrieben werden.
Erst bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend den Angaben dieser
Montageanleitung sind der sichere und fehlerfreie Gebrauch und die Betriebssi-
cherheit des Geräts gewährleistet.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört die Beachtung und Einhaltung
aller in dieser Montageanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise sowie aller
geltenden berufsgenossenschaftlichen Verordnungen und der gültigen Gesetze
zum Umweltschutz. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der in dieser Montageanleitung vorgeschriebenen Betriebsvorschrif-
ten.
1.4
Vorhersehbare Fehlanwendung
Als vorhersehbare Fehlanwendungen gilt der Einbau abweichend dem vom
Hersteller freigegebenen Einsatzzweck.
1.5
Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
des Herstellers. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil der
Verkaufsunterlagen und werden dem Betreiber bei Lieferung übergeben. Haf-
tungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn
sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
•
Öffnen des Geräts durch den Kunden (Bruch des Siegels)
•
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts
•
Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung des Geräts
•
Bauliche Veränderungen am Gerät ohne schriftliche Genehmigung des
Herstellers
4