(Gilt nur für GMRS-Radiosender):
Für den Betrieb einer GMRS-Station ist eine gültige Einzellizenz erforderlich. Um eine Individuelle Lizenz zu
erhalten, muss ein Antragsteller berechtigt sein und die geltenden Regeln und Verfahren der FCC befolgen. Der
Antragsteller muss die erforderlichen Antrags- und Regulierungsgebühren entrichten. Jede einzelne Lizenz im
GMRS hat in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Datum der Erteilung oder Erneuerung und kann
gemäß den Verfahren der FCC verlängert werden. Um eine GMRS-Betreiberlizenz zu erhalten, benötigen Sie
das FCC-Formular 605 & 159, wir empfehlen Ihnen, die FCC-Website unter https://www.fcc.gov/wireless/sup-
port/fcc-form-605 zu besuchen, die die erforderlichen Anweisungen enthält. Weitere Fragen zum Lizenzantrag
erhalten Sie bei der FCC unter 1-888-225-5322 oder auf der Website der FCC: http://www.fcc.gov.
Gemäß den FCC-Regeln kann jede Person, die eine Einzellizenz besitzt, ihren unmittelbaren Familienmitglie-
dern erlauben, ihre GMRS-Station oder -Stationen zu betreiben. Unmittelbare Familienmitglieder sind der
Ehepartner, Kinder, Enkel, Stiefkinder, Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Brüder, Schwestern, Tanten, Onkel,
Nichten, Neffen und Schwiegereltern des Lizenznehmers.
• (Gilt nur für industrielle Umgebungen) Dieses Gerät wurde getestet und erfüllt die Grenzwerte für ein digitales
Gerät der Klasse A gemäß Teil 15 der FCC-Regeln. Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen Schutz vor
schädlichen Störungen bieten, wenn das Gerät in einer kommerziellen Umgebung betrieben wird. Dieses Gerät
erzeugt, verwendet und kann Hochfrequenzenergie abstrahlen und kann, wenn es nicht in Übereinstimmung mit
der Bedienungsanleitung installiert und verwendet wird, schädliche Störungen der Funkkommunikation
verursachen. Der Betrieb dieser Geräte in einem Wohngebiet kann zu funktechnischen Störungen führen, in
diesem Fall muss der Benutzer die Störung auf eigene Kosten korrigieren.
• (gilt nur für zu Hause) Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der
Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Regeln. Diese Grenzwerte sollen einen angemessenen Schutz vor schädlichen
Störungen in einer Wohnanlage bieten. Dieses Gerät erzeugt, verwendet und kann Hochfrequenzenergie
abstrahlen und kann, wenn es nicht gemäß den Anweisungen installiert und verwendet wird, funktechnische
Störungen verursachen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass in einer bestimmten Installation keine
Interferenzen auftreten. Wenn dieses Gerät schädliche Störungen des Radio- oder Fernsehempfangs
verursacht, die durch Aus- und Einschalten des Geräts festgestellt werden können, wird der Benutzer
aufgefordert, zu versuchen, die Störung durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben:
– Richten Sie die Empfangsantenne neu aus oder verlegen Sie sie.
– Vergrößern Sie den Abstand zwischen Gerät und Empfänger.
– Schließen Sie das Gerät an eine Steckdose an, die sich von dem Stromkreis unterscheidet, an den der
Empfänger angeschlossen ist.
– Wenden Sie sich an den Händler oder einen erfahrenen Radio-/TV-Techniker, um Hilfe zu erhalten.
CE-Anforderungen:
• (Einfache EU-Konformitätserklärung) Shenzhen Retevis Technology Co., Ltd. erklärt, dass der
Funkanlagentyp den grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der
RED-Richtlinie 2014/53/EU und der ROHS-Richtlinie 2011/65/EU und der WEEE-Richtlinie
2012/19/EU entspricht; der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter folgender
Internetadresse abrufbar: www.retevis.com.
•Einschränkungsinformationen
Dieses Produkt kann in EU-Ländern und -Regionen verwendet werden, darunter: Belgien (BE), Bulgarien (BG),
Tschechische Republik (CZ), Dänemark (DK), Deutschland (DE), Estland (EE), Irland (IE), Griechenland (EL),
Spanien (ES), Frankreich (FR), Kroatien (HR), Italien (IT), Zypern (CY), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg
(LU), Ungarn (HU), Malta (MT), Niederlande (NL), Österreich (AT), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO),
Slowenien (SI), Slowakei (SK), Finnland (FI), Schweden (SE) und Vereinigtes Königreich (UK).
Die Warnhinweise zur Frequenzbeschränkung entnehmen Sie bitte dem Paket.
•Entsorgung
Das durchgestrichene Mülleimersymbol auf Ihrem Produkt, Ihrer Literatur oder Ihrer Verpackung erinnert Sie
daran, dass in der Europäischen Union alle elektrischen und elektronischen Produkte, Batterien und
Akkumulatoren (Akkus) am Ende ihrer Lebensdauer an bestimmte Sammelstellen gebracht werden
müssen. Entsorgen Sie diese Produkte nicht als unsortierten Siedlungsabfall. Entsorgen Sie sie
gemäß den Gesetzen in Ihrer Nähe.
(1) Getrennte Erfassung von Altgeräten
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