HINWEIS
Das Gerät hat eine Quick-Zero-Funktion. Mit
dieser Funktion wird der Nullabgleich für alle
Wellenlängen durchgeführt, die für alle
Spectroquant
-Testsätze verwendet werden.
®
Diese Funktion kann über „Geräte-Einstellung"
im Untermenü „Qualität" aktiviert werden.
4.3.1 Hinweise zum Nullabgleich
Nullabgleich mit Rundküvetten
•
Verwenden Sie ausschließlich saubere,
kratzerfreie Rund küvetten und destilliertes
Wasser. Der Mindestfüllstand beträgt 20 mm.
Eine gebrauchsfertige Nullküvette gehört
zum Lieferumfang des Spektralphotometers
•
Eine gebrauchsfertige Nullküvette kann im
Prinzip für unbe grenzte Zeit benutzt werden.
Wir empfehlen jedoch, die Nullküvette
regelmäßig auf sichtbare Verunreinigung
und Kratzer zu untersuchen und sie im
Bedarfsfall neu zu befüllen oder auszutauschen
(mindestens alle 24 Monate)
•
Die Rundküvette einsetzen, bis sie den Boden
des Schachts für Rundküvetten berührt
Nullabgleich mit Rechteckküvetten:
•
Der Nullabgleich für Rechteckküvetten muss
mit den gleichen Küvetten-Typen (Hersteller
und Küvettenmaterial [z. B. optisches
Glas, Quarzglas, Kunststoff]) durchgeführt
werden, der für die Messung verwendet
wird. Das ist sehr wichtig, da die Küvetten
verschiedener Hersteller unterschiedliche
Extinktionseigenschaften aufweisen. Sollte
der Küvetten-Typ gewechselt werden, ist ein
Nullabgleich mit dem neuen Typ erforderlich
•
Reinigen Sie vor dem Nullabgleich die
Rechteckküvette und füllen Sie sie mit
destilliertem Wasser. Der Mindestfüllstand
beträgt 20 mm
•
Rechteckküvetten müssen für die Messung
und den Null abgleich immer mit der gleichen
Ausrichtung in den Küvetten schacht eingeführt
werden (z. B. Küvetten aufschrift immer auf der
linken Seite)
•
Setzen Sie die Rechteckküvette ein, bis sie
den Boden und die linke Seite des Schachts
berührt. Die intransparenten Seiten der
Rechteckküvette müssen nach vorne und
hinten zeigen
Version 1.0 – 07/2023
4 Bedienung –
4.3 Nullabgleich für vorprogrammierte Methoden
4.3.2 Wann muss der Nullabgleich
Wir empfehlen die Wiederholung des Null-
abgleichs in folgenden Situationen:
•
Wenn das Spektralphotometer mechanischen
Bean spruchungen ausgesetzt wurde wie einem
starken Stoß oder Transport
•
Wenn sich die Umgebungstemperatur seit
dem letzten Nullabgleich um mehr als 5 °C
verändert hat
•
Mindestens einmal wöchentlich. Im Gerät
ist das Intervall zur Wiederholung des
Nullabgleichs auf sieben Tage festgesetzt.
Sie können diese Zeitspanne über „Geräte-
Einstellung" verändern
•
Wenn ein neuer Küvetten-Typ (anderer
Hersteller, andere Glasart) verwendet wird
•
Im Grunde immer, wenn Sie mit größtmög-
licher Genauigkeit messen möchten
HINWEIS
Ist ein Intervall zur Wiederholung des
Nullabgleichs festgelegt, werden Sie zur
Durchführung aufgefordert, sobald dieses
verstrichen ist. Sie können den Nullabgleich auch
wiederholen, indem Sie eine Methode auswählen
und dann das Feld „Methoden-Einstellungen"
berühren. Wählen Sie Nullabgleich aus und
setzen Sie eine Nullküvette ein, um die Messung
zu beginnen.
wiederholt werden?
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