5 Anhang –
5.2 Garantie
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5.2
Garantie
Neben den gesetzlichen, regionalen Rechten, die
hiervon unberührt bleiben, gewährt der Hersteller
- soweit nicht anders in der Produktbeschreibung
vermerkt - mit einer 12-monatigen weltweiten
Garantie ab Versand, dass das Spektralphotometer
frei von jeglichen Defekten ist, die auf fehlerhaftem
Material oder mangelhafter Herstellung beruhen.
Diese Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien
wie die Halogenlampe.
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Das Spektralphotometer darf nur von Fachleuten im
Auftrag des Herstellers geöffnet, eingestellt oder
repariert werden. Bei Nichtbeachtung erlischt der
Garantieanspruch.
Bewahren Sie die Originalverpackung mitsamt der
Innenverpackung auf, um das Gerät bei späteren
Transporten vor harten Stößen zu schützen. Bitte
beachten Sie, dass bei unsachgemäßem Transport
alle Gewährleistungsansprüche verfallen.
Um Garantieansprüche geltend zu machen, wenden
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Sie sich bitte an den technischen Kundendienst
Ihres Lieferanten. Er sagt Ihnen, welche Dokumente
notwendig sind und welche Garantieleistungen Sie
nutzen können (Ersatz oder Reparatur), sofern Ihr
Anspruch anerkannt wird.
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Version 1.0 – 07/2023