8 Garantiebedingungen
Als Käufer eines Dalbach-Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden
Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der ersten 6
Monate beseitigt der Kundendienst Mängel am Gerät unentgeltlich. Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist
der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während der ersten 6 Monate beseitigt der Kundendienst Mängel am Gerät unentgeltlich.
Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In
den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät noch für
die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen in
unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung bzw. Installation oder durch
Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von chemischer bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack-
oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen
sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche
Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Dalbach-Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch
eine qualifizierte Fachkraft mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des
Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden,
erbringen wir Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht.
Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
•
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu
bezahlen.
•
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
berechnet der Kundendienst Anfahrt- und Arbeitspauschalen.
•
Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich (s. Kapitel
Kundendienst).
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