Garantieschein
Garantiebedingungen
1-
Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Lieferdatum des Gerätes und beträgt 2 Jahre.
2-
Das komplette Gerät, einschließlich alle Teile Ihres Geräts, sind durch die Garantie abgedeckt.
3-
Wenn festgestellt wird, dass das Gerät fehlerhaft ist, hat der Verbraucher gemäß dem
Verbraucherschutzgesetz 6502 Artikel 11 Anspruch auf eines der folgenden Rechte;
a-
Verzicht auf Vertrag,
b-
Rabattforderung vom Verkaufspreis,
c-
Anforderung auf kostenlose Reparatur,
c- Anforderung zur Nutzung eines seiner Rechte, bezüglich der
Ersetzung durch einen makellosen Verkauf.
4-
Wenn der Verbraucher aus diesen Rechten das Recht auf kostenlose Reparatur wählt, muss der
Händler ohne jegliche Verarbeitungskosten, Kosten für ersetzte Teile oder sonstiges zu verlangen,
das Gerät reparieren oder reparieren lassen. Der Verbraucher kann auch das kostenlose
Reparaturrecht gegen den Hersteller oder Importeur nutzen. Der Händler, Hersteller oder Importeur
sind für die Nutzung dieses Rechts einzeln verantwortlich.
5-
Wenn der Verbraucher sein Recht auf kostenlose Reparatur ausübt und;
-Das Gerät innerhalb der Garantiezeit erneut eine Störung aufweist,
-
Die maximal nötige Zeit für die Reparatur überschritten wird,
-
Mit einem Report vom autorisierten Service, Verkäufer, Hersteller oder Importeur berichtet wird,
dass die Reparatur nicht möglich ist; kann der Verbraucher den Verkaufspreis erstatten, basierend auf
den Mangel Rabatt oder ein Gerät ohne Mangel verlangen. Der Verkäufer kann die Nachfrage des
Verbrauchers nicht verweigern. Bei Nichtbeachtung dieser Nachfrage haften der Verkäufer, Hersteller
und Importeur gesamtschuldnerisch.
6-
Die Reparaturzeit des Gerätes beträgt max. 20 Arbeitstage. Diese Frist beginnt innerhalb der
Garantiezeit mit dem Benachrichtigungsdatum der Störung des Gerätes an die autorisierte
Servicestelle oder dem Händler, außerhalb der Garantiezeit mit dem Lieferdatum des Gerätes an die
autorisierte Servicestelle. Wenn die Störung nicht innerhalb von 10 Werkstagen behoben werden
kann, muss der Hersteller oder Importeur; bis zum Abschluss der Reparatur des Gerätes, dem
Verbraucher ein anderes Geräte mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung stellen. Im Falle einer
Fehlfunktion innerhalb der Garantiezeit, wird die Reparaturzeit zur Garantiefrist hinzugefügt.
7-
Störungen, die aufgrund der
Bedienungsanleitung auftreten, werden durch die Garantie nicht gedeckt.
8-
Der Verbraucher kann im Fall von Streitigkeiten bezüglich der Nutzung von seinen Rechten aus der
Garantie, sich an das Schiedsgericht oder dem Verbrauchergericht, das sich am Standort oder am Ort,
wo die Verbrauchertransaktion getätigt wurde, wenden.
9-
Wenn vom Verkäufer kein Garantiedokument zur Verfügung gestellt wird, kann der Verbraucher
diese bei der Generaldirektion für Verbraucherschutz und Marktüberwachung des Zoll- und
Handelsministeriums beantragen.
10-
Die Servicestellen sind verpflichtet, ein Dokument auszustellen, das die folgenden Informationen
über den Erhalt der bei ihnen angelieferten oder von ihnen entgegengenommenen defekten Geräte
enthält, mit Ausnahme der defekten Geräte, die ihnen per Fracht zugestellt werden:
a-
Beschwerden oder Wünsche des Verbrauchers in Bezug auf das Gerät,
b-
Typ, Marke und Modell des Geräts,
c-
Wenn die Störung der Geräte im Rahmen der Garantie nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen
behoben wird
Verwendung
im Gegensatz
zu
den Hinweisen
in der