GARANTIESCHEIN
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Die Garantie ist ab dem Datum des Produktkaufs gültig, das anhand des Lieferscheins oder eines
anderen vom Verkäufer ausgehändigten Dokuments belegt wird. Die besagten Dokumente müssen dem
technischen Kundendienst vorgelegt werden können.
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Eine Kopie des Garantieabschnitts (Bericht der ersten Inbetriebnahme), die vom technischen
Kundendienst von KLOVER ausgestellt wird, immer zusammen mit dem entsprechenden Kaufbeleg
aufbewahren.
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Das Unternehmen KLOVER S.r.l. lehnt jede Haftung für Unfälle ab, die auf der Nichtbeachtung der
Anweisungen dieses Betriebs- und Wartungshandbuchs beruhen, das dem Gerät beiliegt.
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KLOVER S.r.l. lehnt zudem jede Haftung für Schäden ab, die sich durch die missbräuchliche
Verwendung des Produkts, nicht genehmigte Abänderungen bzw. Reparaturen oder die Verwendung nicht
originaler Teile bzw. Teile ergeben, die nicht speziell für dieses Modell vorgesehen sind.
Mit der Garantie gewährleistet der Hersteller für einen Zeitraum von zwei Jahren die
Qualität des Materials, die gute Konstruktion und Funktionstüchtigkeit des Produkts unter
folgenden Bedingungen:
1.
Reparatur oder Ersatz von Produkten, die nach Ermessen des Herstellers Material- oder
Herstellungsfehler aufweisen, wobei keine Kosten für den Transport, die Wiederherstellung (z. B.
hydraulische Arbeiten für den Aus- und Einbau, etwaige Mauererarbeiten und jede andere Arbeit) und
zusätzliches Material übernommen werden.
2.
Die Garantie wird nicht geleistet für:
- die Glaskeramikscheibe und die Verkleidungen aus Kacheln bzw. lackiertem Stahl, denn sie sind
sehr stoßempfindlich und können auch unbeabsichtigterweise beschädigt werden.
- alle mit Kacheln versehenen Teile mit Farbabweichungen, Porenbildung, Haarrissen,
Schattierungen und leichten Größendifferenzen, denn sie sind von Hand gefertigt und können nicht
als Produktfehler angesehen werden, sondern sind Eigenschaften der handwerklichen Bearbeitung.
- die Pelletbrennschale aus Gusseisen, die Herdplatte aus Gusseisen, das Gusseisengitter, das
Rauchleitblech bzw. der Flammenverteiler, die Dichtungen, Sicherungen, etwaige Batterien der
elektronischen Bauteile des Gerätes sowie jedes andere Teil, das entfernt werden kann und
jedenfalls immer dann, wenn es sich nachweislich nicht um einen Herstellungsfehler sondern um
normalen Verschleiß handelt.
- die elektrischen und elektronischen Teile, die aufgrund eines nicht ordnungsgemäßen
Stromanschlusses beschädigt werden bzw. durch Naturkatastrophen (Blitz, elektrische Entladung
usw.) und Spannungsschwankungen, die vom Nennwert abweichen.
- Schäden, die auf einer unkorrekten Einstellung der Parameter, unrichtigen Installation und/oder der
Verwendung von falschem Brennstoff beruhen.
3.
Die Garantieleistung ist bei ausgetauschten Teilen für die restliche Garantiedauer ab Kaufdatum des
Produkts gültig, und jedenfalls maximal 6 Monate.
4.
Die Verwendung einer minderwertigen Qualität der Pellets oder anderer Brennstoffe kann die
Bauteile des Produkts beeinträchtigen und zum Verlust der Garantie und der damit verbundenen
Haftung des Herstellers führen. Daher wird die Verwendung von Brennstoffen empfohlen, die unseren
Angaben entsprechen.
5.
Eine unkorrekte Installation durch unqualifiziertes Personal, Änderungen, die Nichteinhaltung der
Anweisungen des „Betriebs- und Wartungshandbuchs" und der Normen und Regeln für eine
„fachgerechte Installation" bewirken den Verlust der Garantieleistung. Dies gilt auch für Schäden, die
sich durch externe Faktoren ergeben. Es besteht diesbezüglich jedenfalls kein Recht auf
„Schadensersatz" infolge direkter oder indirekter Schäden beliebiger Art und aus beliebigem Grund.
6.
Es wird daran erinnert, dass die Ware auf Gefahr des Auftraggebers transportiert wird, auch bei einer
frachtfreien Lieferung. Jegliche Haftung für Schäden durch das Laden und Abladen, unbeabsichtigte
Stöße, Lagerung an ungeeigneten Orten usw. ist ausgeschlossen.
7.
Die Garantie für den Kesselkörper wird nur für Wasserprodukte geleistet, die an eine Heiz- bzw.
Brauchwasseranlage angeschlossen sind. Sie ist in diesem Fall für eine Dauer von 5 Jahren im
Rahmen der oben genannten Bestimmungen gültig.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht von Vicenza zuständig.
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