DE
AT
CH
Verlauf für die Verlegelinie des Begrenzungskabels
mindestens 1 m (39,37 Zoll)
• Überkreuzen Sie niemals das Begrenzungskabel. Es kann zu
Störungen und Ausfällen im Betrieb des Rasenmähers führen.
Bäume
Der Rasenmäher erkennt Bäume als normales Hindernis. Aller-
dings kann es durch hervorstehende Wurzeln zu Beschädigungen
an der Unterseite/den Messern (20) kommen.
Es empfi ehlt sich Bäume zusätzlich mit dem Begrenzungskabel
(11) zu umgrenzen.
30 cm (11,8 Zoll), größer zu bemessen
Steine
• Entfernen Sie kleine Steine (niedriger als 100 mm) von der Ra-
senfl äche. Es kann zu Beschädigungen am Gerät und an den
Messern (20) kommen.
• Der Rasenmäher erkennt Steine (größer als 100 mm) als nor-
males Hindernis.
Es empfi ehlt sich Steine zusätzlich mit dem Begrenzungskabel
(11) zu umgrenzen.
Steigungen/Gefälle
Der Rasenmäher ist in der Lage Steigungen/Gefälle von max.
25° (47%) zu befahren.
Im Abstand von 1 m zum Begrenzungskabel sollte die Steigun-
gen/das Gefälle nicht mehr als 5,7° (10%) betragen.
Stellen Sie sicher, dass Sie zwischen dem Begrenzungska-
bel (11) und einem Hindernis an einer Steigung mindes-
tens 30 cm und an einem Gefälle mindestens 40 cm Abstand ge-
halten wird.
Offene Wasserfl ächen
Offene Wasserfl ächen sollten möglichst vom Begrenzungskabel
(11) umgrenzt werden oder so konstruiert sein, dass der Rasen-
mäher nicht in Wasser eintauchen kann. Es kann zu schweren
elektrischen Beschädigungen am Gerät führen.
6
35 cm (13,78 Zoll) zu (kleinen) Mauern
70 cm (27,56 Zoll) zum Wasser
30 cm (11,8 Zoll) zu einer Duschfl äche/Wasserhahn
Pfade/Straßen
Sind Pfade und Straßen ebenerdig mit der Rasenfl äche, kann der
Rasenmäher diese problemlos überqueren.
Bestehen Höhenunterschiede zwischen Rasenfl äche und Pfad/
Straße, grenzen Sie den Pfad/Straße mit einem Sicherheitsab-
stand von ca. 40 cm ab.
Begrenzungskabel
35 cm (13,78 Zoll) zu Absätzen größer/gleich 2 cm
oder Mauern
5 cm (1,96 Zoll) zu Fußwegen und Rasenkanten
Schmale Passagen
Schmale Passagen auf der umgrenzten Rasenfl äche sollten min-
destens 1,2 m breit sein und höchstens 8 m lang.
≥
≥ 2 cm