EN
NL
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Garantie
DE
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
(...)
5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate. Aufgrund unserer
hohen Qualitätsstandards können wir den Zeitraum für Gewährleistungsansprüche für die
folgenden Bauteile über diese gesetzlich vorgeschriebene Frist hinaus verlängern
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- Rahmen und Schere von Rollstühlen
Wir übernehmen keine Gewähr bei Schäden, die durch technische Veränderungen an der
Bauweise unserer Produkte, mangelnde Wartung, fehlerhafte oder unsachgemäße
Behandlung oder Lagerung oder Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen
entstanden sind. Die Gewährleistung auf Verschleißteile bzw. auf Teile, die einer natürlichen
Abnutzung unterliegen, wird ebenfalls ausgeschlossen.
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Entsorgung
Der Hersteller ist verantwortlich für die Rücknahme und das Recycling des Rollstuhls. Über
Ihren örtlichen Entsorger können Sie Informationen erlangen, an welchen Stellen Sie den
Rollstuhl für Sie kostenfrei zum Recycling abgegeben können. Die Entsorgung über den
Hausmüll ist nicht zulässig.
Für Rückfragen steht Ihnen auch Ihr Fachhändler gerne zur Verfügung.
Die Verpackungsmaterialien können Sie entweder zum Recycling geben oder bei Ihrem
Fachhändler lassen.
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Übereinstimmungserklärung
Seite 30
Inovys II
2011-11
3 Jahre