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Zulassung
• Der Auto-Kindersitz ist ausgelegt, geprüft und
zugelassen entsprechend den Anforderungen
der europäischen Norm für Kindersicherheits-
Einrichtungen (ECE R 44/04). Das Prüfzeichen
E (in einem Kreis) und die Zulassungsnummer
befinden sich auf dem Zulassungsetikett
(Aufkleber am Auto-Kindersitz).
• Die Zulassung erlischt, sobald Sie am Auto-
Kindersitz etwas verändern. Änderungen darf
ausschließlich der Hersteller vornehmen.
EVOLVA 1-2-3
• Der
darf ausschließlich zur
Sicherung Ihres Kindes im Fahrzeug verwendet
werden. Er eignet sich keinenfalls Zuhause als
Sitzgelegenheit oder Spielzeug.
2.
Verwendung im Fahrzeug
Gefahr! Wird Ihr Kind im
Kindersitz nur mit einem 2-Punkt-Gurt
gesichert, kann es dadurch bei einem Unfall
schwer verletzt oder sogar getötet werden.