G45
Allgemeine Normen und Anmerkungen
1.5 - VORBEREITUNGEN ZU LASTEN DES
EINKÄUFERS
a) Vorbereitung des Anlagenaufstellungsorts.
•
Der Einkäufer soll laut Hinweisen in dem Abschnitt
"Maschinenaufstellung" eine Stützen äche vorberei-
ten.
b) Elektrische Anschlussvorbereitung.
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Die Stromzuführungsanlage soll den geltenden
Normen des Bestimmungslands entsprechen sowie
mit einer angemessenen Erdungsanlage versehen
werden.
•
An der Zuführungsleitung an der oberen Seite der
Maschine ist eine allpolige Trennungsvorrichtung
anzubringen.
•
Die elektrischen Speisekabel sind aufgrund
des höchsten, von der Maschine benötigten
Stromwerts zu dimensionieren, sodaß ein
eventueller Stromabfall bei Volllast 2% unter-
schreitet.
c) Mittelleiter
•
Die Anlage ist mit Mittelleiter versehen, daher ist
eine dazu bestimmte, nach den geltenden Richtlinien
identi zierte Klemme vorbereitet worden.
1.6 - NOTVERFAHREN IM BRANDFALL
a) Im Brandfall ist der Hauptschalter und dadurch die
Maschinenspannung auszuschalten.
b) Zur Brandlöschung sind dafür geeignete Löscher zu
benutzen.
GEFAHRLAGE
Es ist verboten unter Spannungsumständen mit
Wasser den Brand zu löschen.
1.7 - EXPLOSIONSGEFAHR
•
Die Maschine ist für Benutzung in explosionsgefährli-
chen Räumen nicht geeignet.
1.8 - SCHALLDRUCKPEGEL
GHIBLI G45-Öfen sind so gebaut worden, daß der fort-
dauernde gleichwertige gewogene A-Schalldruckpegel
(dB) die maximal zulässige 70dB-Grenze unterschrei-
tet.
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