ABDECKUNG
Die Kohler Co. repariert oder ersetzt Teile, Komponenten und Nebenanlagen des Emissionsregelsystems, die in Bezug auf Material oder Verarbeitung als defekt
eingestuft werden, einschließlich der Diagnose der Auspuffanlage, Arbeitszeit und Teile kostenlos. Die Entscheidung und Verantwortung dafür, ob ein Defekt am
Emissionsregelsystem repariert oder durch Austausch beseitigt wird, liegt allein bei der Kohler Co. Die von der eingeschränkten Gewährleistung gemäß US-
Bundesgesetz und kalifornischem Gesetz von der Garantie abgedeckten Teile/Komponenten des Emissionsregelsystems sind nachstehend aufgeführt.
● Kraftstoffeinspritzer
● Einspritzpumpe(n)
● Auspuffkrümmer
● Ansaugstutzen
● Abgasrückführungsrohr (AGR)
● Kurbelgehäuse-Belüftungsventil
Teile/Komponenten, die im Rahmen der erforderlichen Wartung auszutauschen sind, werden im Zeitraum bis zum ersten geplanten Austausch der jeweiligen Teile/
Komponenten von den Garantiebedingungen abgedeckt. Anschließende Beschädigungen an anderen Motorkomponenten als direkte Folge eines von der Garantie
abgedeckten Ausfalls eines Abgasemissionsteils bzw. einer -komponente werden von den hier beschriebenen Garantiebedingungen abgedeckt.
Als Eigentümer des Hochleistungs-Offroad-Motors sollten Sie sich aber darüber im Klaren sein, dass die Kohler Co. Garantieansprüche ablehnen kann, wenn der
Hochleistungs-Offroad-Motor oder ein Teil aufgrund von Missbrauch, Nachlässigkeit, nicht ordnungsgemäßer Wartung oder ungenehmigten Änderungen ausfällt.
Der Hersteller darf Garantieleistungen nur aus den oben genannten Grünen ablehnen.
WARTUNGS UND REPARATURAUFLAGEN
Der Besitzer ist für den ordnungsgemäßen Einsatz und die Wartung des Motors verantwortlich. Die Kohler Co. empfiehlt, alle Quittungen und Protokolle in Bezug auf
die Durchführung der regelmäßigen Wartung aufzubewahren, damit sie bei Bedarf zur Klärung von Fragen herangezogen werden können. Wenn der Motor im Verlauf
des Garantiezeitraums verkauft wird, sind die Wartungsunterlagen dem jeweiligen Nachbesitzer zu übergeben. Kohler Co. darf jedoch keine Garantiereparaturen
allein aufgrund der Tatsache ablehnen, dass keine Reparaturwartungen vorgenommen oder die Wartungsprotokolle nicht aufbewahrt wurden.
Normale Wartungen, Austausch oder Reparaturen von Emissionsregelgeräten und -systemen können von jeder beliebigen Firma oder Person durchgeführt werden.
Garantiereparaturen müssen jedoch von einem offiziellen Kohler-Servicecenter vorgenommen werden. Alle Ersatzteile oder Servicearbeiten, die in den Bereichen
Leistung und Haltbarkeit gleichwertig sind, können für Wartungsarbeiten und Reparaturen ohne Inanspruchnahme der Garantie verwendet werden und reduzieren
die Garantieverpflichtungen des Motorherstellers nicht.
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● Elektronische Steuereinheit (ECU), falls vorhanden
● Sensoren für den ECU-Betrieb
● Informationsaufkleber zur Emissionsregelung
● Turbolader (falls vorhanden)
● Kraftstoffbegrenzer