a)
Offensichtliche Mängel: Beanstandungen in Bezug auf Menge, Farbe, Qualität oder Abweichungen, die der Käufer bei
Inbesitznahme der Waren nachweisen kann, müssen, unter Verwirkung des Gewährleistungsanspruchs, innerhalb kürzester Zeit,
spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen, nach Eingang der Produkte am Bestimmungsort geltend gemacht werden.
b)
Verborgene Mängel: versteckte Fehler, Mängel oder Abweichungen (d.h. Mängel, die bei der gesetzlich und gemäß dem
vorliegenden Absatz vorgeschriebenen Prüfung beim Käufer nicht feststellbar sind) müssen innerhalb kürzester Zeit nach ihrer
Entdeckung und in jedem Fall, unter Verwirkung des Gewährleistungsanspruchs, innerhalb von 2 Jahren nach dem Lieferdatum
geltend gemacht werden.
Die Reklamationen müssen mit Einschreibebrief erfolgen, der an Pergola adressiert wird, und sie müssen detailliert den Defekt
oder das betroffene nicht übereinstimmende Merkmal beschreiben, wobei außerdem die Losnummer des Produkts angegeben
werden muss.
Der Käufer verliert das Recht der Garantie, wenn er nicht jede vernünftige Kontrolle bewilligt, die von Pergola gefordert wird,
oder wenn der Käufer, nachdem Pergola die Rückerstattung der defekten Produkte auf ihre Kosten gefordert hat, die
Rückerstattung innerhalb von kurzer Zeit nach der Aufforderung versäumt.
Sollte sich die Reklamation als unbegründet erweisen, wird der Käufer aufgefordert, Pergola alle Kosten zurückzuerstatten, die
sie getragen hat, um die Reklamation zu prüfen (Arbeit, Gutachten eines Experten, Transportkosten usw.).
4 – Abhilfe
In Bezug auf den Bericht des Käufers, der entsprechend dem vorherigen Punkt 3 gesendet wurde, kann Pergola innerhalb einer
angemessenen Zeit im Verhältnis zum Inhalt der Reklamation nach eigenem Ermessen:
a)
Dem Käufer EXW Produkte des gleichen Typs und der gleichen Menge der Produkte, die sich als defekt oder nicht
übereinstimmend mit den vereinbarten Produkten erwiesen haben, senden; in dem Fall kann Pergola die Rückerstattung der
defekten Produkte anfordern, die sein Eigentum werden.
b)
Den Vertrag auflösen, indem er die Rückerstattung der bezahlten Summe gegen die Rückerstattung der gelieferten
Produkte anbietet.
Es können Pergola keine weitere Folgenkosten (wie zum Beispiel Ausbau und/oder Wiedereinbau der Produkte, Transport
von/zu den Werken der Kunden des Käufers usw.) angerechnet werden.
5 – Haftungsgrenze von Pergola
Die in den vorhergehenden Punkten enthaltene Garantie ersetzt jede rechtliche Garantie für Mängel, Defekte und nicht
übereinstimmende Merkmale und schließt jede weitere mögliche Haftung von Pergola aus, die auf beliebige Art für die
gelieferten Produkte entstanden sein kann; insbesondere kann der Käufer keine weitere Schadensersatzforderung, die auf den
Schaden, die Preisreduzierung oder die Vertragsauflösung zurückzuführen ist, stellen. Nach dem Ablauf des Garantiezeitraums
kann keine gültige Reklamation an Pergola gerichtet werden.
Auf keinen Fall trägt Pergola gegenüber dem Käufer die Verantwortung für alle direkten, zufälligen, indirekten,
außervertraglichen oder strafbaren Schäden, die ohne Einschränkung alle Reklamationen für Schäden einschließen, die auf
Verkaufserlös- oder Gewinnverlusten basiert sind, welche auf beliebige Art und Weise verursacht wurden.
Für die Bedingungen unter diesem Punkt und unter den vorhergehenden Punkten wird keine Ausnahme als gültig berücksichtigt,
sofern sie nicht ausdrücklich und speziell schriftlich von den Parteien bestimmt und akzeptiert wurde.
6 – Technische Bestimmungen
Bezüglich der Produktmerkmale richtet sich Pergola nach den in Italien geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen
Normen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer trägt das gesamte Risiko und hält Pergola frei von jeder
damit verbundenen Haftung im Falle von Abweichungen zwischen den italienischen Normen und denjenigen im
Bestimmungsland der Produkte. Alternativ kann der Käufer die im Bestimmungsland geltenden Gesetze und technischen
Normen angeben und Pergola übernimmt das Risiko für die Konformität der Produkte.
Pergola garantiert die Leistungen der Produkte ausschließlich in Bezug auf die von ihr ausdrücklich angegebenen
Verwendungszwecke, Bestimmungen, Anwendungen, Toleranzen, Leistungen usw. Die einzige Einschränkung betrifft
Verwendungszwecke, Bestimmungen und Anwendungen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nach dem allgemeinen
Verständnis normaler Benutzer klar und eindeutig den Produkten zuzuschreiben sind.
Der Käufer ist nicht befugt, über die ihm von Pergola gelieferten Produkte auf nicht übereinstimmende Art mit den Angaben zu
verfügen, die im vorhergehenden Unterabschnitt und im Anleitungsblatt (sofern vorgesehen) beschrieben werden.
Sollte der Käufer die Produkte weiter verkaufen, muss er seine Käufer über diese Angaben informieren.
7 – Schäden an Sachgegenständen und Personen
Pergola entschädigt den Käufer von jeder und gegen jede Reklamation, Anfrage, Verlust, Verantwortung, die dieser gegenüber
Dritten angenommen hat, die an Personal- und Materialschäden gebunden sind, welche als Folge eines defekten Produktes
entstanden sind. In dem Fall ist Pergola nur in den Grenzen, Fristen und Bedingungen der eigenen Versicherungspolice des
Produkts verantwortlich (eine Kopie der aktuellen Police steht auf Anfrage zur Verfügung).
Im Falle von potentiellen Schäden von Dritten, die durch ein defektes Produkt entstehen können, müssen die Parteien in gutem
Glauben zusammenarbeiten, um die Natur und das Ausmaß der zu ergreifenden Maßnahmen einschließlich eventueller Rückrufe
des Produkts zu bestimmen. Die Kosten und Ausgaben, die mit dem Rückruf oder anderen eventuellen Maßnahmen verbunden
sind, werden von Pergola innerhalb der Grenzen, Fristen und Bedingungen bezahlt, die in ihrer Versicherungspolice
herausgestellt werden, mit Ausnahme der Kosten, die mit der Rückverfolgbarkeit des Produkts verbunden sind, die der Käufer
trägt.
Cod. 2379446342 Rev.B6 Index 15648 - 08/2016
www.cavagnagroup.com
42