deutsch
Verschleiß minimieren und
Schäden vermeiden
Einhalten der Vorgaben dieser
Gebrauchsanleitung vermeidet
übermäßigen Verschleiß und Schäden
am Gerät.
Benutzung, Wartung und Lagerung des
Gerätes müssen so sorgfältig erfolgen,
wie in dieser Gebrauchsanleitung
beschrieben.
Alle Schäden, die durch Nichtbeachten
der Sicherheits-, Bedienungs- und
Wartungshinweise verursacht werden,
hat der Benutzer selbst zu verantworten.
Dies gilt insbesondere für:
–
nicht von STIHL freigegebene
Änderungen am Produkt
–
die Verwendung von Werkzeugen
oder Zubehören, die nicht für das
Gerät zulässig, geeignet oder
qualitativ minderwertig sind
–
nicht bestimmungsgemäße
Verwendung des Gerätes
–
Einsatz des Gerätes bei Sport- oder
Wettbewerbs-Veranstaltungen
–
Folgeschäden infolge der
Weiterbenutzung des Gerätes mit
defekten Bauteilen
Wartungsarbeiten
Alle im Kapitel „Wartungs- und
Pflegehinweise" aufgeführten Arbeiten
müssen regelmäßig durchgeführt
werden. Soweit diese Wartungsarbeiten
nicht vom Benutzer selbst ausgeführt
werden können, ist damit ein
Fachhändler zu beauftragen.
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STIHL empfiehlt Wartungsarbeiten und
Reparaturen nur beim STIHL
Fachhändler durchführen zu lassen.
STIHL Fachhändlern werden
regelmäßig Schulungen angeboten und
technische Informationen zur Verfügung
gestellt.
Werden diese Arbeiten versäumt oder
unsachgemäß ausgeführt, können
Schäden entstehen, die der Benutzer
selbst zu verantworten hat. Dazu zählen
unter anderem:
–
Schäden am Elektromotor infolge
nicht rechtzeitig oder unzureichend
durchgeführter Wartung (z. B.
unzureichender Reinigung der
Kühlluftführung)
–
Schäden durch falschen
elektrischen Anschluss (Spannung,
nicht ausreichend dimensionierte
Zuleitungen)
–
Korrosions- und andere
Folgeschäden infolge
unsachgemäßer Lagerung
–
Schäden am Gerät infolge
Verwendung von qualitativ
minderwertigen Ersatzteilen
Verschleißteile
Manche Teile des Motorgerätes
unterliegen auch bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch
einem normalen Verschleiß und müssen
je nach Art und Dauer der Nutzung
rechtzeitig ersetzt werden. Dazu
gehören u. a.:
–
Gebläserad
–
Fangsack
BGE 61, BGE 71, BGE 81, SHE 71, SHE 81