F - MONTAGEMATERIAL
Je nach Ausführung und Konstruktion des Rettungswagenaufbaues kann
das Panel mit einer entsprechenden Anzahl an Senkschrauben M5-16 und
dem Montagerahmen gemäß dem Bild geliefert werden.
G - MEDIFLOW®
Der gewünschte Gasdurchflusswert (l/min) kann mittels Handrad geregelt
werden (G1) – Einstellwert ("0" = geschlossen).Im Lesefenster kann der ein-
DE
gestellte Gasdurchflusswert abgelesen werden (G2).
Über den Ausgang (G3) fließt Gas zum Anwender. Der Ausgang, ist mit ei-
nem Gewinde versehen, an das man entweder einen Befeuchter oder eine
Tülle anschließen kann.
Dieser Ausgang ist für die Gaszufuhr (l/min) mit Atmosphärendruck direkt
zum Patienten, zum Beispiel über eine Nasenbrille oder eine Gesichtsmas-
ke vorgesehen.
Beachten Sie auch, dass die Farbe des Produkts (insbesondere die Farbe
des Handrads) möglicherweise keiner Farbkodierung für Gase entspricht.
6. INSTALLATION
FIG. 2: SCHEMA DER VORWANDMONTAGE
FIG. 3: SCHEMA DER EINGELASSENEN MONTAGE
6.1. INSTALLATION
LISTE DER ZUGELASSENEN ZUBEHÖRTEILE
Zum Anschluss an den Paneleingang:
Schläuche, Druckminderer, Kombiventile.
Alle angewandten Zubehörteile müssen die Norm EN 1789 erfüllen.
Die Installation dürfen nur Personen mit entsprechenden Kenntnissen ge-
mäß den geltenden Vorschriften und Normen durchführen.
GCE empfiehlt, die Zubehörteile ohne Phtalatgehalt zu verwenden. Falls
Zubehörteile mit Phtalatgehalt verwendet werden sollen, müssen die Risi-
ken beurteilt werden, die sich daraus für Patienten ergeben können.
SICHTPRÜFUNG VOR DER INSTALLATION
•
Das Panel einschließlich der Produktetiketten und Markierungen auf äu-
ßere Beschädigungen überprüfen. Bei Anzeichen auf äußerer Beschädi-
gungen die Platte nicht mehr verwenden und den Status kennzeichnen.
•
Das Produkt durch eine Sichtprüfung auf Verunreinigungen überprüfen.
Falls erforderlich, gemäß dem unten erläuterten Reinigungsverfahren
reinigen.
INSTALLATION
•
Die Montageöffnung für die Montage des Panels vorbereiten. Die Mon-
tagefläche muss eben und frei von Schutzkappen und Schmutz sein .
Weitere Informationen siehe auch Anlage Nr. 1
18/191