ACHTUNG
Quetschgefahr des Bedieners oder von Drittpersonen, die sich
während dem Transport und der Beförderung in der Nähe des
Geräts aufhalten. Der Bediener muss sicherstellen, dass sich
während dieser Phasen keine Drittpersonen in der Nähe des
Geräts aufhalten.
ACHTUNG
Druckverlust im Hydraulikkreislauf während dem Betrieb. Der
Bediener muss die in diesem Handbuch enthaltenen Über-
prüfungen und regelmäßigen Wartungsarbeiten vornehmen,
so dass alle Bauteile des Geräts in gutem Betriebszustand
gehalten werden.
ACHTUNG
Questschgefahr des Bedieners während der Ankupplungs-
phase des Geräts an die selbstfahrende Maschine, sowie
während der Einstellungsphase. Der Kupplungsvorgang muss
von einem einzelnen Bediener gemäß den in dieser Unterlage
enthaltenen Anweisungen durchgeführt werden. Es dürfen kei-
ne Einstellungsarbeiten mit vom Boden abgehobenem Gerät
oder Flügeln durchgeführt werden. Alle Einstellungsarbeiten
müssen von einem einzelnen Bediener gemäß den in diesem
Handbuch enthaltenen Anweisungen durchgeführt werden.
ACHTUNG
Stossgefahr gegen schneidende Teile. Die Maschine muss so
geparkt werden, das der in diesem Handbuch angegebene und
auf der Maschine mittels Piktogramm angezeigte Sicherheits-
abstand zugesichert werden kann.
ACHTUNG
Quetschgefahr der oberen Gliedmassen zwischen den beweg-
lichen Organen. Die Gefahrenpunkte der Maschine sind mit
den entsprechenden Piktogrammen hervorgehoben worden,
die in diesem Handbuch angezeigt und auf dem Gerät ange-
bracht sind.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr an Zinkenwalze oder Schneidscheiben.
Wenn die Zinkenwalzen (Verfeinerungszinken) oder die
Schneidscheiben auf der Maschine montiert werden müssen
diese mit einem Schutzbalken versehen werden. Dieser Balken
schützt den Bediener von dem direkten Sturz auf die Zinken
oder auf andere Schnitteile; trotzdem bleibt ein Verletzungs-
risiko bestehen.
ACHTUNG
Sturz - oder Ausgleitgefahr des Bedieners Es ist verboten,
sich auf die Nachlaufwalzen oder auf alle Losteile zu stützen,
darauf zu steigen oder sich an ihnen festzuhalten, wenn diese
vom Boden hochgehoben sind.
cod. F07011124
GEBRAUCH UND WARTUNG
4.4 LÄRMEMISSION
Es wird hier daran erinnert, dass es dem Arbeitgeber obliegt, die
Risikoeinschätzung aufgrund der im Verwendungsland geltenden
Gesetzesbestimmungen durchzuführen; in der Europäischen Ge-
meinschaft gilt die Richtlinie 89/391/EG, sowie die nachfolgenden
Änderungen und Ergänzungen.
Insbesondere müssen die folgenden Risiken bewertet werden:
- Schutz vor Vibrationen (in der Europäischen Gemeinschaft ist
die entsprechende Richtlinie die 2002/44/EG);
- manuelle Beförderung von Lasten 98/24/CE;
- Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe 98/24/EG.
Pinocchio
Es sind Läemmessungen notwendig, da diese Maschine in den
von der Richtlinie EN 1553 (Anhang D 5.2) vorgegebene Testbe-
dinungen keine beweglichen Organe aufweist, und daher keine
Lärmquelle darstellt.
Attila
Die einzige Lärmquelle besteht in der Bewegung der Seitenfl ügel
aufgrund der Wirkung der ölhydraulischen Triebe. Es wurden Mes-
sungen des Schalldrucks und des von der Maschine ausgegebenen
Lärmpegels gemäß Anhang D der Richtlinie EN 1553 durchgeführt.
Der gemessene mittlere A - Schalldruckpegel liegt unter 70 dB.
5.0 ZERLEGEN UND ENTSORGEN DER MASCHINE
Für das Zerlegen und Entsorgen der Maschine hat der Kunde zu
sorgen.
Vor dem Verschrotten der Maschine ist der Zustand der Maschine
genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Gerüstteile
vorhanden sind, die beim Zerlegen auseinanderbrechen oder
nachgeben könnten.
Der Kunde hat die im jeweiligen Anwendungsland der Maschine
geltenden Umweltschutzgesetze zu beachten.
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile
zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die erfor-
derlichen individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe und
Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen.
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und Abbauar-
beiten müssen bei stillstehender und vom Schlepper abge-
koppelter Maschine vorgenommen werden.
Vor dem Zerlegen der Maschine sind alle eine Gefahr darstellenden
Teile unschädlich zu machen, d.h.:
- das Gerüst durch Fachunternehmen verschrotten lassen,
- eventuelle elektrische Geräte gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen,
- Öl und Fett getrennt sammeln und von zugelassenen Unterneh-
men gemäß den im Anwendungsland der Maschine geltenden
Vorschriften entsorgen lassen.
Beim Verschrotten der Maschine ist das CE-Zeichen zusammen
mit dem vorliegenden Handbuch zu vernichten.
Am Ende dieser Anleitungen möchte der Hersteller daran
erinnern, daß er für alle Fragen bezüglich Kundendienst und
Ersatzteile immer zur Verfügung steht.
DEUTSCH
ACHTUNG
ACHTUNG
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