Meldung WARNING mit Angabe des Fehlertyps. Erscheint
diese Anzeige nach dem Aus- und Wiedereinschalten der
Maschine erneut, den Kundendienst kontaktieren.
2.2.2 Thermischer Schutz
Dieses Gerät wird durch einen Thermostaten geschützt,
der bei Überschreitung der zulässigen Temperatur den
Betrieb der Maschine sperrt. In diesem Zustand bleibt der
Lüfter eingeschaltet und auf dem Display A erscheint die blinkende
Meldung WARNING tH.
2.2.3 Aufstellen auf geneigter Fläche
Da die Räder der Schweißmaschine nicht gebremst sind,
darf sie nicht auf einem abfallenden Untergrund aufgestellt
werden, da sie sonst umkippen oder wegrollen könnte.
3 BEDIENELEMENTE AUF DER FRONTPLATTE
E
Art.
344
SYNSTAR TWIN
SYNSTAR TWIN
C
TORCH
TORCH
®
2.2.3
Aufstellen
A - DISPLAY.
Es zeigt sowohl die Schweißparameter als auch alle
Schweißfunktionen an.
B - REGLER
Er dient zum Auswählen und Einstellen der Funktionen
und der Schweißparameter.
C – ZENTRALANSCHLUSS: Zum Anschließen des
Schweißbrenners.
20
ZONA NON ADESIVA
ZONA
TRASPARENTE
PUSH PULL
PUSH PULL
TORCH
TORCH
270 T
auf
geneigter
C1 – ZENTRALANSCHLUSS.
Er dient zum Anschließen des Schweißbrenners oder des
Push-Pull-Brenners
D – STECKDOSE (-): Sie dient zum Anschließen des
Massekabels.
E – STECKVORRICHTUNG: Zum Anschließen der Fern-
regler und des Steuerkabels des Push-Pull
4 STELLTEILE AUF DEM HINTEREN FELD
H
A
B
C1
D
G– NETZKABEL.
F – SCHALTER.
Zum Ein- und Ausschalten der Maschine.
H - ANSCHLUSS FÜR DEN GASSCHLAUCH.
5 INSTALLATION UND INBETRIEBNAHME
Fläche.
Die Schweißmaschine so aufstellen, dass die Luft in ihrem
Innern unbehindert zirkulieren kann; außerdem nach
Möglichkeit verhindern, dass Metallstaub und sonstige
Verunreinigungen in sie eindringen.
Das Gerät an einem Ort aufstellen, an dem seine Stabilität
gewährleistet ist.
Das Gewicht der Schweißmaschine beträgt ca. 68 kg.
Die Installation der Maschine muss durch Fachpersonal erfolgen.
Alle
Anschlüsse
Bestimmungen (IEC/CEI EN 60974-9) und unter strikter
Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften ausgeführt
werden.
müssen
nach
den
F
G
H
geltenden