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Der Betreiber verpflichtet das Bedien- und Wartungspersonal zum Tragen von
persönlicher Schutzausrüstung. Dazu gehören insbesondere Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille und Handschuhe.
Keine offenen, langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck tragen! Es besteht
grundsätzlich die Gefahr, irgendwo hängen zu bleiben oder an bewegten Teilen
eingezogen oder mitgerissen zu werden!
Stellen sich sicherheitsrelevante Änderungen am Produkt ein, den Arbeitsvorgang
sofort stillsetzen, sichern und den Vorgang der zuständigen Stelle/Person melden!
Arbeiten am Produkt dürfen nur von zuverlässigem, geschultem Personal
durchgeführt werden. Das gesetzlich zulässige Mindestalter beachten!
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen
Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen
Person am Produkt tätig werden!
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