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1.3 Hinweise für den Betreiber
Die Betriebsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil des Produkts.
Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass das Bedienpersonal diese Anleitung zur
Kenntnis nimmt.
Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber um Betriebsanweisungen aufgrund nationaler
Vorschriften zu Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergänzen, einschließlich
der Informationen zu Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z.B. bezüglich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und
eingesetztem Personal. Neben der Betriebsanleitung und den im Nutzungsland sowie
an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind
auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes
Arbeiten zu beachten.
Der Betreiber darf ohne Genehmigung des Herstellers keine Veränderungen, An- und
Umbauten am Produkt vornehmen, die die Sicherheit beeinträchtigen können! Zur
Verwendung kommende Ersatzteile müssen den von dem Hersteller festgelegten
technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer
gewährleistet.
Es ist nur geschultes oder unterwiesenes Personal für die Bedienung, Wartung und
den Transport des Produkts einzusetzen. Die Zuständigkeiten des Personals für die
Bedienung, Wartung und den Transport klar festlegen.
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