VORSICHT
Manipulationen an Systemkomponenten. Selbstständig vorgenommene Veränderungen bzw. Modifika-
tionen an Systemkomponenten können zu Fehlfunktionen des Gelenks bis hin zu Funktionsverlust durch
Strukturversagen führen. Das kann einen Sturz zur Folge haben.
Das Öffnen und Reparieren des Gelenkes darf nur vom autorisierten Ottobock Fachpersonal durchgeführt
werden, die Handhabung des Akkus ist ausschließlich den Ottobock Servicestellen vorbehalten (keinen
Tausch durchführen).
Ansprechpartner ist der Orthopädie-Techniker.
VORSICHT
Magnetische Störfelder. Beim Aufenthalt in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Sendern, Trafos, Compu-
tertomographen oder anderen Quellen starker elektromagnetischer Strahlung (z. B. Warensicherungssystemen
in Kaufhäusern) kann es zu Fehlfunktionen des Gelenks kommen. Das kann einen Sturz zur Folge haben.
Vermeiden Sie Aufenthalte in der Nähe von starken magnetischen und elektrischen Störquellen ( z. B. Tra-
fostationen, Sender, Computertomographen).
VORSICHT
Unsachgemäße Handhabung des Gelenks. Jede Art von Überbeanspruchung bzw. Überlastung oder
unsachgemäßer Handhabung kann zu Defekten und daraus resultierenden Fehlfunktionen des Gelenks, zu
Funktionsverlust durch Strukturversagen oder zu Defekten am Akku sowie am Hydraulikdämpfer und damit
verbundenem Flüssigkeitsaustritt führen.
Das kann einen Sturz sowie Hautreizungen zur Folge haben.
Das C-Leg wurde für Alltagsaktivitäten entwickelt und darf nicht für außergewöhnliche Tätigkeiten wie zum
Beispiel: Extremsportarten (Freiklettern, Paragleiten etc.) eingesetzt werden.
Sorgfältige Behandlung der Prothese und ihrer Komponenten erhöht nicht nur deren Lebenserwartung,
sondern dient vor allem Ihrer persönlichen Sicherheit!
Sollten auf die Prothese extreme Belastungen aufgebracht worden sein (z. B. durch Sturz o. ä.), so muss
diese umgehend von einem Orthopädie-Techniker auf Schäden überprüft werden. Ansprechpartner ist der
zuständige Orthopädie-Techniker, der die Prothese ggf. an den Ottobock Service weiterleitet.
WARNUNG
Unfallgefahr beim Führen eines KFZ. Ob und wie weit der Träger einer Beinprothese zum Führen eines
KFZ in der Lage ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt von der Art der Versorgung (Am-
putationshöhe, einseitig oder beidseitig, Stumpfverhältnisse, Bauart der Prothese) und den individuellen
Fähigkeiten des Trägers der Beinprothese ab.
Beachten Sie unbedingt die nationalen gesetzlichen Vorschriften zum Führen eines KFZ und lassen Sie aus
versicherungsrechtlichen Gründen Ihre Fahrtüchtigkeit von einer autorisierten Stelle überprüfen und bestätigen.
Generell empfiehlt Ottobock, das KFZ von einem Fachbetrieb auf die jeweiligen Bedürfnisse umrüsten
zu lassen (z. B. Automatikschaltung). Es muss sichergestellt sein, dass ein risikoloses Fahren auch ohne
funktionsfähige Prothese möglich ist.
Vor dem Führen eines KFZ sicherstellen, dass die Stehmodus-Funktionalität mittels Fernbedienung abge-
schaltet wurde.
C‑Leg
Ottobock | 3