• Jegliche Umwandlung oder Änderung der Hebeanlage führt zum
Verfall der Garantie.
• Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile
verwenden.
Die Verwendung anderer Teile kann zum Verfall der Produkthaf-
tung des Herstellers für darauf zurückzuführende Schäden führen.
• Der Betreiber muss darüber wachen, dass sämtliche Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten durch qualifiziertes, befähig-
tes und zugelassenes Personal durchgeführt werden, das vorher
diese Betriebs- und Montageanleitung genau gelesen hat.
Vor allen Eingriffen an der Hebeanlage diese stilllegen und vom
Stromnetz trennen.
• Die in dieser Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum
Stilllegen der Hebeanlage muss unbedingt eingehalten werden.
• Hebeanlagen, mit denen gesundheitsschädliche Flüssigkeiten
gefördert werden, müssen gereinigt werden. Vor der Wiederin-
betriebnahme die Anweisungen zur Inbetriebnahme beachten.
(➜ Absatz 7 Seite 31)
• Nicht autorisierte Personen (zum Beispiel Kinder) von der He-
beanlage fernhalten.
• Niemals die in dieser Anleitung angegebenen Nutzungsbeschrän-
kungen überschreiten.
• Sämtliche Sicherheitshinweise und Anweisungen dieser Betrieb-
sanleitung (und Montageanleitung) befolgen.
Diese Betriebsanleitung muss immer am Betriebsort verfügbar
sein, damit sie vom Fachpersonal und vom Betreiber eingesehen
werden kann.
Diese Betriebsanleitung muss vom Betreiber aufbewahrt werden.
1.6 Folgen und Risiken im Falle der Nichteinhaltung
der Betriebsanleitung
Die Nichteinhaltung dieser Betriebs- und Montageanleitung führt zum
Verfall der Garantieansprüche und des Rechts auf Schadensersatz.
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