14. Garantie
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Lie-
ferdatum. Die Garantieleistung gilt nur
für Material- oder Fabrikationsfehler.
Die Garantieansprüche beziehen sich
nicht auf natürliche Abnutzung, ferner
nicht auf Schäden, die nach Gefahrenü-
bergang infolge fehlerhafter oder nicht
bestimmungsgemäßer Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeig-
neter Betriebsmittel und solcher che-
mischer, elektrochemischer oder elek-
trischer Einflüsse entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Durch etwa seitens des Bestellers oder
Dritter unsachgemäß vorgenommene
Änderungen oder Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten sowie im Falle der
Verletzung von Plomben werden Garan-
tieansprüche ausgeschlossen.
Mängelhaftung
Mängelansprüche verjähren mit Ablauf
eines Jahres ab Lieferung. Die Män-
gelansprüche beziehen sich nicht auf
natürliche Abnutzung, ferner nicht auf
Schäden, die nach Gefahrenübergang
infolge fehlerhafter oder nicht bestim-
mungsgemäßer Behandlung, übermä-
ßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel und solcher chemischer,
elektrochemischer oder elektrischer Ein-
flüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind. Durch etwa
seitens des Bestellers oder Dritter
unsachgemäß vorgenommene Ände-
rungen oder Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten sowie im Falle der
Verletzung von Plomben werden Män-
gelansprüche ausgeschlossen.
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