HANDBUCH FÜR GEBRAUCH UND WARTUNG
Falls es nötig ist, das Sandstrahlgebläse zu versetzen, muss:
1. Der Apparatur von der elektrischen Stromleitung abtrennen.
2. Den Behälterinhalt leeren (siehe Kap. 8), die Lampe ausstellen, den Schlauch vom Druckluftanschluss
abziehen und das Verbindungsknie vom Anschluss des Absaugers (falls vorhanden) abziehen.
3. Alle Zubehörteile einsammeln.
4. Der Apparatur von unten anheben und stets senkrecht halten.
Dazu das Gewicht und die Ausmaße der Apparatur selbst beachten (siehe Abs. 4.2.3), um zu vermeiden,
dass Schäden irgendwelcher Art durch die Nichtbeachtung dieser Werte entstehen.
5. Der Apparatur mit der Originalverpackung verpacken, falls dies nicht möglich ist, die Situation gut
überdenken,und der Apparatur vor eventuellen Stößen und Stürzen schützen, da die Waren auf
Verantwortung des Besitzers transportiert werden.
Eine Nichtbeachtung der oben angegebenen Regeln enthebt den Hersteller von
jeglicher Verantwortlichkeit hinsichtlich gestörtem Funktionieren der Apparatur,
demzufolge verfällt die Garantie.
Für die Spedizion und/oder die Ablieferung im bevollmächtigten Service-Zentrum,
muss eine Kopie der Kaufsunterlagen und des korrekt ausgefüllten Formblatts zur
Identifizierung beigelegt werden.
Falls der Apparatur per Kurier, Post oder Eisenbahn spediert wird, wird empfohlen
eine Speditionsversicherung abzuschließen.
Im Falle von Entsorgung der Verpackungsmateriale muss der Benutzer die gültigen Normen seines
Landes hinsichtlich der nachfolgenden Materiale beachten:
• Holz/Papier: nicht verschmutzendes Material, trotzdem korrekt der Wiederverwertung zuführen;
• Polystyrol/Kunststoff: verschmutzendes Material, weder verbrennen (giftiger Rauch) noch in der
Umwelt verstreuen, sondern nach den gültigen Normen Ihres Landes entsorgen.
Im Falle der Beseitigung der Apparatur muss der Bediener, der sich damit beschäftigt, nach den CEE-
Vorschriften und den Vorschriften des entsprechenden Landes für die Beseitigung oder die
Wiederverwendung aller Materiale vorgehen:
• Kunststoffteile, Stahlteile, Teile aus Glas, überzogener Elektrodraht, Gummiteile;
• Gift- und Korrosivstoffe sind nicht vorhanden!
Nicht als Siedlungsabfall entsorgen, sondern am Ende des Lebenszklus gemäß
Voschrift 2012/19/UE bei genehmigter Sondermüllsammelstelle abgeben.
SAND S 23 / S 24 / S 24 R / S 25 / S 25 R
DE
TRANSPORT UND VERSETZUNG
ENTSORGUNG / BESEITIGUNG
5.3
5.4
87 von 176