7.5
WARTUNG DES RAUCHABZUGS
Unter normalen Betriebsbedingungen muss der Schornstein alle 40 Zentner verbranntes Holz oder mindestens einmal pro
Jahr gereinigt werden, sofern nichts anderes angegeben ist.
Während der Reinigung empfehlen wir, den Rauchgaskasten und den Twister-Rauchabzug (falls vorhanden), die beim
Rauchauslasses positioniert sind, zu entfernen, um das Herunterfallen des Rußes zu begünstigen.
7.5.1
SCHLECHTER RAUCHABZUG
Sollte sich dies bei den ersten Zündungen ereignen, muss kontrolliert werden, dass der Rauchfang nicht mit Mörtel, Vogelnestern
oder ähnlichem im Schornstein verstopft ist. Außerdem muss die Verbindung mit dem Rauchabzug unter Beachtung der
Anweisungen ohne Verengungen durchgeführt werden und an den Verbindungsstellen hermetisch verschlossen sein. Sollte
diese Gegebenheit nach einer normalen Betriebszeit auftreten, muss der Rauchfang kontrolliert und gereinigt werden.
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