Vorbereitung auf langfristige Lagerung
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Wenn das Gerät über einen längeren Zeitraum nicht gebraucht wird, gehen Sie
folgendermaßen vor:
1. Überprüfen und reinigen Sie das Gerät gründlich.
2. Säubern Sie den Luftfilter gemäß der Anleitung
„Luftfilterwartung".
3. Nehmen Sie einen Ölwechsel wie unter „Motorölwechsel"
beschrieben vor.
4. Lassen Sie sämtliche Flüssigkeiten gemäß „Reinigung des
Rückstandsbehälters/Ablassen der Kraftstoffanlage" aus
der Kraftstoffanlage ab.
5. Nehmen Sie den Zündkerzenstecker (10) und die
Zündkerze heraus, geben Sie etwa einen Löffel Motoröl durch die Zündkerzenöffnung in
den Zylinder und betätigen Sie vorsichtig den Seilzugstarter zwei bis drei Mal, um das Öl
gleichmäßig zu verteilen. Setzen Sie die Zündkerze und den Zündkerzenstecker wieder
ein.
6. Straffen Sie langsam das Seil des Seilzugstarters (16), bis ein leichter Widerstand
spürbar ist. Der Kolben bewegt sich nun beim Druckhub nach oben und beide Ventile
– das Ansaug- und das Auslassventil – sind geschlossen. Der Motor sollte in dieser
Stellung gelagert werden, um innere Korrosion zu verhindern.
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7. Versehen Sie alle Metallteile zum Schutz vor Korrosion mit Öl oder einem
Maschinenschutzmittel.
Kraftstofflagerung
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Lagern Sie Zweitaktgemische NUR in speziell zur Lagerung von Kraftstoff vorgesehenen
Behältern.
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Lagern Sie Kraftstoff stets an einem dunklen Ort bei gleichbleibend niedrigen
Temperaturen.
WARNUNG! Die Qualität von Benzin nimmt während der Lagerung rasch ab. Bewahren
Sie daher nur die für den unmittelbaren Gebrauch erforderliche Mindestmenge an Benzin
auf. Alter Kraftstoff verursacht Startschwierigkeiten, kann Kraftstoffleitungen verstopfen und
Vergaser und Motoren schädigen.
WARNUNG! Wird Kraftstoff in Wohnbereichen gelagert, beachten Sie die geltenden
gesetzlichen Vorschriften bezüglich zulässiger Höchstmengen und erforderlicher Behälter.
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Zur Lagerung von Benzin und Zweitaktgemischen in versiegelten Behältern:
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Flüchtige Kraftstoffe wie Benzin und Zweitaktgemisch halten sich bis zu ein Jahr in
einem versiegelten Behälter.
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Nach Ablauf dieses Zeitraums lässt sich der Kraftstoff möglicherweise noch verwenden,
aber Startschwierigkeiten, Zündkerzenverrußung u.ä. können aufgrund fehlender leichter
Bestandteile auftreten.
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Nach Öffnen der Versiegelung verdunsten leichtere Bestandteile. Die Haltbarkeit beträgt
daher bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C noch etwa sechs Monate und bei
Temperaturen von 30 °C und mehr höchstens drei Monate.
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Zur Lagerung von Benzin und Zweitaktgemischen in Gerätetanks:
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Im Kraftstofftank sind Benzin und Zweitaktgemisch der Luft ausgesetzt, so dass
leichtere Bestandteile schnell verdunsten. Infolgedessen wird der Kraftstoff schwerer
und verursacht Startschwierigkeiten, Zündkerzenverrußung, unruhigen Motorlauf und
Fehlzündungen. Der Kraftstoff in dieser schwereren Luft-/Kraftstoffmischung lässt sich
nicht vollständig verbrennen, wodurch sich Ablagerungen im Brennraum bilden.
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Benzin und Zweitaktgemisch, das sich bereits länger als zwei Wochen im Gerätetank
befindet, sollte mit Vorsicht verwendet und mit der gleichen Menge neuen Kraftstoffs
aufgefrischt werden, um den Anteil flüchtiger Bestandteile wieder zu erhöhen und die
Gefahr von Ablagerungen zu verringern.
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Bleiben Kraftstofftanks stets zu einem Drittel gefüllt, kann keine Feuchtigkeit in den
Kraftstofftank gelangen und dennoch neuer Kraftstoff zur Auffrischung der Mischung
hinzugegeben werden. Es besteht jedoch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, wenn
Gerätetanks während des Nichtgebrauchs teilgefüllt gelagert werden.
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Mehrere Monate im Gerätetank verbliebenes Benzin sollte nicht mehr verwendet,
sondern entsorgt werden.
WARNUNG! Alter und/oder verunreinigter Kraftstoff darf NIEMALS über den Hausmüll
entsorgt oder in die Erde, die Kanalisation oder andere Abläufe abgelassen werden. Kraftstoff
ist ein Umweltschadstoff und muss stets vorschriftsmäßig entsorgt werden. Bringen Sie den
zu entsorgenden Kraftstoff in einem fest verschlossenen, kohlenwasserstoffbeständigen
Behälter zum nächstgelegenen Wertstoffhof.
Hinweis: Durch alten und/oder verunreinigten Kraftstoff verursachte Motorschäden
unterliegen NICHT der Garantie.
Entsorgung
Beachten Sie bei der Entsorgung von defekten und nicht mehr reparablen Elektrowerkzeugen
die geltenden Vorschriften und Gesetze.
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Elektrowerkzeuge und andere elektrische und elektronische Altgeräte nicht über den
Hausmüll entsorgen.
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Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde bezüglich der ordnungsgemäßen
Entsorgung von Elektrowerkzeugen beraten.
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Geräte mit benzinbetriebenem Verbrennungsmotor dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Diese Geräte müssen zwecks ordnungsgemäßer Entsorgung den
Umweltschutzanforderungen entsprechend zum nächstgelegenen Wertstoffhof gebracht
werden.
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Benzin, Öl und Benzin-Öl-Gemische gelten als Sondermüll und müssen
dementsprechend behandelt werden. Öl und Kraftstoff dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Unsachgemäße Beseitigung kann als Straftat geahndet werden.
Wenden Sie sich hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von Öl und Kraftstoffen
an die zuständigen Behörden oder Ihren Fachhändler.
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