CROWN Garantie
Sie erhalten für das CROWN Gerät
eine Garantie gemäß den jeweiligen
Gesetzen und Besonderheiten des
betreffenden Landes� Sofern keine
gesetzliche Regelung vorgesehen ist,
werden die Garantiebedingungen von
den für den Vertrieb unserer Produkte
zuständigen Handelsvertretern festge-
legt� Informationen über unsere Han-
delsvertreter finden Sie auf unserer
Website www.crown-tools.com�
Die Garantiefrist beginnt mit dem Da-
tum des Verkaufs des Geräts durch
das
Handelsunternehmen
tung - Vorlage des Belegs oder Kauf-
nachweises)�
Der Hersteller übernimmt keine Ver-
antwortung für Haftung und Kunden-
dienst, sofern er nicht als Verkäufer
des Geräts im Hoheitsgebiet Ihres
Landes auftritt�
Garantieleistung
Für die Inanspruchnahme der Garan-
tie kontaktieren Sie das Unternehmen,
bei dem Sie das Gerät erworben ha-
ben oder das nächste Kundendienst-
zentrum, das CROWN - Geräte repa-
riert�
Wenn das Gerät zum Kundendienst-
zentrum oder zum Handelsunterneh-
men zurückgebracht wird, müssen
Sie es in gereinigtem Zustand und in
Originalverpackung, zusammen mit
einer genauen Beschreibung des Feh-
lers und dem Kaufbeleg oder einem
anderen Kaufnachweis, aus dem das
Datum des Kaufs hervorgeht, zurück-
geben�
Stellt sich bei der Funktionsprüfung
heraus, dass der Fehler zu Lasten des
Herstellers geht, können Sie die Ga-
rantie in Anspruch nehmen�
Wurde der Fehler dagegen durch den
Nutzer verursacht, müssen Sie die
Kosten für die Reparatur des Geräts
selbst tragen�
Die Bedingungen für die Ausführung
der Arbeiten hängen davon ab, wie
komplex sich die Beseitigung der
Fehlerursache erweist und werden
von dem Handelsvertreter oder dem
Kundendienstzentrum, welches das
Gerät zur Reparatur angenommen
hat, festgelegt�
In folgenden Fällen erhalten Sie kei-
ne Garantieleistungen:
Verwendung des Geräts für andere
•
als in der Originalanweisung angege-
bene Zwecke, Missbrauch und Bedie-
nungsfehler;
•
Beschädigungen durch gewerbli-
chen oder industriellen Einsatz, da die-
ses Gerät nur für Heimwerkerarbeiten
bestimmt ist;
•
Transportschäden nach dem Ver-
kauf;
Wenn Folgendes fehlt:
•
•
Beleg mit Angabe des Kauf-
(Quit-
datums und der Garantiefrist oder
entsprechende Ersatzdokumente;
•
Aufkleber auf dem Gerät mit der
Seriennummer des Herstellers;
•
Normaler Verschleiß und Abnut-
zung der Mechanismen und Baugrup-
pen mit begrenzter Lebensdauer oder
Leistungsfähigkeit;
•
Vorbeugende Wartung und Aus-
tausch von Verschleißteilen - O-Rings,
Dichtungen, Ventile, Filter, Schäden
an
Hochdruckschläuchen,
Pumpe, Motor, Gehäuse (weitere De-
tails erhalten Sie im CROWN - Kun-
dendienstzentrum in Ihrem Land);
•
Überlastung oder intensive Nut-
zung mit diesen Folgen:
•
Gleichzeitiges
mindestens
oder einer Baugruppe, die funkti-
onal mit dem System verbunden
sind;
•
Verbrennen,
Schmelzen aufgrund hoher Eigen-
temperaturen der Hardware (Hei-
zelemente, Schalter, Verdrahtung,
Gehäuse);
•
Mechanische Schäden, Fremdkör-
per im Gerät;
Reparaturarbeiten oder Öffnen des
•
Geräts durch andere Personen als
CROWN Fachleute�
Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Verbrauchsmaterial und Zubehörteile
auch wenn sie teilweise im Lieferum-
fang enthalten sind�
Datum
Unterschrift ____________________
Deutsch
139
Versagen
einem
Hardwareteil
Verkohlen
"___" __________ 20 ___
Pistole,
von
oder