10. Installation und Raumbedingungen
Für die Installation müssen einige Grenzwerte der Raumbedingungen berücksichtigt werden:
Temperatur: von - 25°C bis + 50°C;
Relative Feuchtigkeit: von 30% bis 95%;
Schutzgrad: Ausführung OFFEN IP30 / GESCHLOSSEN IP44.
Für Bedingungen, die von den angeführten abgehen, sind besondere Verpackungen mit ergänzenden
Anmerkungen vorgesehen.
Für die Installation muss nachfolgendes beachtet werden:
-
Die Einheit muss in Räumen ohne ständiger Personalanwesenheit installiert werden;
-
Gestatten Sie den Zutritt zum Raum nur technischem Fachpersonal.
Für die Bestimmung und den Entwurf des Raumes müssen einige Risiken berücksichtigt werden:
- Brandrisiko;
- Vergiftungsrisiko;
- Ölverluste;
- Schallpegelprobleme.
-
Berücksichtigen Sie den notwendigen Raumbedarf für Wartungseingriffe, Hmin = 2,7 m.
-
Garantieren Sie die angeführten Mindestabmessungen ausgeschlossen des Raumbedarfs, die für Leitungen
und sonstiges bestimmt sind.
-
Das Öffnen der Steuerschalttafeltür darf die Fluchtwege nicht versperren.
-
Bei Einheiten mit schalldichter Kabine, müssen die Mindestabmessungen um 20 cm erhöht werden, um die
Paneelentfernung bei Wartung zu erleichtern.
-
Berücksichtigen Sie die Zugangstürgröße, um die Passage der Einheit und jeder ihrer Komponenten zu
ermöglichen.
-
Der Platz gegenüber der Zugangstür muss für eventuelle Transporte oder Verstellungen freigelassen werden.
-
Mindestabmessungen der Zugangstür: 1,2 m x 2,4 m - Öffnung nach außen.
-
Garantieren Sie für alle Oberflächen einen Feuerwiderstand gemäß Feuerwiderstandsklasse REI 120.
-
Garantieren Sie einen Fußboden mit Beständigkeit gegen Ölflecke und zweckentsprechender Kerbzähigkeit
für die konzentrierten Belastungen der Einheit und die Befestigung der Stützpuffer.
-
Bemessen und statten Sie die Raumoberflächen je nach der Akustikabgabe in Anleitung "Technische Daten"
aus: Standardversion 85 - 96 dB (A) / Version mit Schalldämmung < 8 dB (A).
ANMERKUNG: Richten Sie sich nach den geltenden Richtlinien der Länder, wo die Einheit installiert wird.
Lüftung
Der Raum muss eine entsprechende Belüftung aufweisen, um nachfolgendes gewährleisten zu können:
-
Beibehaltung der Einheitstemperatur innerhalb der Betriebsgrenzen;
-
Beseitigung der von der Einheit abgegebenen Dämpfe bzw. Gase im Falle eines Defektes;
-
Angemessener Luftwechsel des Raumes mittels vorbereiteten Öffnungen zur natürlichen Lüftung. Im
umgekehrten Fall kann eine zweckentsprechende Zwangslüftung eingesetzt werden.
Schutz der Öffnungen mit entsprechenden Gittern, um den Zutritt von Insekten und Nagetieren zu vermeiden.
Für die Belüftungsbemessung, halten Sie sich an nachfolgendes:
NATÜRLICHE LÜFTUNG (Fig. 3)
Es müssen mindestens zwei Öffnungen vorhanden sein, eine nahe des Fußbodens und die andere nahe der
Decke mit einer reinen Oberfläche gleich:
F = reine Oberfläche in m
G = Masse in kg der Kühlmittelfüllung der Anlage
MECHANISCHE BELÜFTUNG (Fig. 4)
Bei eingeleiteter Lüftung muss eine Anlage mit den nachfolgenden Eigenschaften angewendet werden:
Q = Luftförderleistung in m
G = Masse in kg der Kühlmittelfüllung der Anlage
05060044 00 15/07/2004
F
=
2
Q
=
3
/h
0 14x G
,
3
2
50x G
HPF
Deutsch
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