1.0
1.1
EINLEITUNG
Sicherstellen, dass dieses Handbuch von Bedien- und Wartungspersonal gleichermaßen gelesen und erfasst wird
1.2
SICHERHEIT DES PERSONALS
Falls die Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften nicht genau befolgt werden, können Schweißarbeiten nicht nur
für den Bediener, sondern auch für weitere Personen in unmittelbarer Nähe des Arbeitsorts gefährlich sein.
Beim Schweißvorgang werden UV- und Infrarotstrahlen erzeugt, die bei nicht ausreichen-
dem Schutz für die Augen schädlich sein und Hautverbrennungen verursachen können.
Gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/25/EG und der Norm EN12198 wird
dieses Produkt in Kategorie 2 eingestuft. Das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen
(PSA) mit Schutzgläsern bis Stufe 15 ist nach EN 169 zwingend vorgeschrieben.
Optische Strahlungsemission
Kategorie 2
(EN 12198)
•
Die Bediener müssen ihren Körper mit geschlossenen, nicht brennbaren Schutzanzügen ohne Taschen
schützen sowie nicht brennbare Handschuhe und Schuhe mit Stahlkappen und Gummisohle tragen.
•
Die Bediener müssen zum Schutze des Kopfes einen nicht brennbaren Ohrenschutz und eine nicht
brennbare Schweißmaske tragen, die Hals und Gesicht auch seitlich schützt. Die Schutzscheibe muss
stets sauber sein und bei vorhandenen Rissen oder Löchern ausgewechselt werden. Das Schutzglas
sollte mit einer Glasscheibe vor Schweißspritzern geschützt werden.
•
Das Schweißverfahren muss an einem von anderen Arbeitsstätten abgeschirmten Ort vorgenom-
men werden.
•
Es ist den bedienern strengstens untersagt, ohne geeigneten Augenschutz direkt in den Lichtbogen
zu blicken. Personen, die in der unmittelbaren Arbeitsumgebung tätig sind, müssen besondere Vor-
sicht walten lassen. Sie müssen stets Schutzbrillen tragen die einen angemessenen Schutz vor UV-
Strahlen, Spritzern und sonstigen Fremdkörpern, welche die Augen beschädigen können, tragen.
Beim Schweißvorgang erzeugte Gase und Dämpfe können gesundheitsschädlich sein.
•
Am Schweißbereich muss eine geeignete lokale Entlüftungsvorrichtung vorhanden sein (Abzugshau-
be oder Werkstation mit Abzug an Seite, Vorder- und Unterseite), um das Verbleiben von Staub und
Dämpfen zu verhindern. Die lokale Entlüftung muss mit einer geeigneten allgemeinen Entlüftung
und Luftumwälzung gekoppelt sein, insbesondere bei räumlich begrenztem Arbeitsbereich.
•
Das Schweißverfahren muss an rost- und lackfreien Metallflächen vorgenommen werden, um die
Entstehung schädlicher Dämpfe zu vermeiden. Vor dem Schweißen müssen mit Lösungsmitteln
entfettete Stellen getrocknet werden.
•
Besondere Umsicht beim Schweißen von Materialien, die eine oder mehrere nachstehender Kompo-
nenten enthalten können: Antimon
mium Kupfer Quecksilber Silber Barium Chrom Blei Nickel Vanadium
•
Vor dem Schweißen alle chlorhaltigen Lösungsmittel vom Arbeitsort entfernen. Einige chlorhaltigen
Lösungsmittel zersetzen sich, wenn sie mit UV-Strahlen in Berührung kommen, dabei kommt es zur
Bildung von Phosgengas (Nervengas).
•
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Risiken zu bewerten, denen Arbeitnehmer bei der Verwendung
von Schweißgeräten ausgesetzt sind, und sich insbesondere auf die Risiken zu konzentrieren, die
sich aus dem Schweißen von Edelstahllegierungen ergeben. In Bezug auf die in dem Land, in
dem die Schweißgeräte verkauft werden, geltenden Rechtsvorschriften muss der Arbeitgeber, der
die Schweißgeräte zum Schweißen von Edelstahllegierungen verwendet, das krebserzeugende Ri-
siko bewerten, das sich aus der Entwicklung von Nickel und sechswertiges Chrom in gasförmigem
Zustand enthaltender Schweißgase ergibt (Denken Sie daran, dass Nickelgas und sechswertiges
Chrom krebserregend sind.)
1.3
BRANDSCHUTZ
Glühende Splitter, Funken und Lichtbogen können Brand- und Explosionsursachen darstellen.
•
Stets einen ausreichend großen Feuerlöscher mit geeigneten Merkmalen griffbereit halten und seine
Funktionstüchtigkeit regelmäßig überprüfen;
•
Brennbares Material vom Schweißbereich und aus der Umgebung entfernen. Material, das nicht
verlagert werden kann, muss entsprechend brandgeschützt abgedeckt werden;
•
Für eine ausreichende Belüftung der Stätten sorgen. Als Vorbeugung gegen die Ansammlung von
toxischen oder explosiven Gasen für eine ausreichende Luftumwälzung sorgen;
•
An Behältern mit brennbarem (auch geleertem) Inhalt oder an Druckbehältern dürfen keine
Schweißarbeiten vorgenommen werden;
•
Nach dem Schweißen sicherstellen, dass kein glühendes Material oder Flammen zurückbleiben;
•
Decke, Boden und Wände des Schweißbereich müssen aus feuerfestem Material sein;
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Beryllium
Kobalt
D-1
Magnesium
Selen
Arsen
Cad-