F220
Achtung! Um eine möglichst lange Gebrauchsdauer zu erzielen, sind die in
der jeweiligen Gebrauchsanweisung beschriebenen Hinweise unbedingt zu
beachten. Hierunter fallen insbesondere die Hinweise zur regelmäßigen Kontrolle
der Gebrauchsfähigkeit sowie Reinigungs-, Pflege-, Wartungs- und Instandsetzungs-
maßnahmen. Defekte oder verschlissene Helmbauteile sind durch Originalteile zu
ersetzen.
Kontrolle der Gebrauchsfähigkeit
Bitte führen Sie in regelmäßigen Abständen und auch einsatzabhängig (z. B. immer
nach Lösch-, Rettungs- und Bergungseinsätzen) eine Kontrolle von Helmschale,
Innenausstattung, Kinnriemen und Zubehör durch:
• Ein beschädigter Helm darf nicht weiter eingesetzt werden. Er ist auszu
tauschen und unbrauchbar zu machen.
• Der Helm ist für die Absorption nur einer Stoßeinwirkung ausgelegt. Auf
den Helm einwirkende Energie wird –ähnlich der Knautschzone beim PKW-
durch völlige oder teilweise Strukturzerstörung der Helmschale und der
Innenausstattung absorbiert. Nach einer Beaufschlagung oder sonstiger
Krafteinwirkung muss der Helm ausgetauscht werden.
• Auch besteht die Möglichkeit (nach Aufprall oder Stoßeinwirkung), dass die
Materialstruktur des Helmes beschädigt ist, die Schäden aber nicht sichtbar
sind. Dies lässt sich durch eine Daumendruckprüfung der Helmschale
überprüfen: Falls die Helmschale an der betroffenen oder einer anderen Stelle
mit dem Daumen eingedrückt werden kann (sogenannte Indikatorfunktion),
muss der Helm ausgetauscht und unbrauchbar gemacht werden, da eine
Festigkeitsveränderung der Helmschalenstruktur vorliegt.
• Auch die Lackoberfläche des Helmes ist auf Beschädigung zu überprüfen,
da der selbsterlöschende Spezial-Lackaufbau einen wichtigen Faktor für
die thermische Leistungsfähigkeit darstellt und eine Beschädigung der
Lackierung zu einer Reduktion der Gebrauchsdauer führen kann. Kleine,
Oberflächliche Kratzer reduzieren die Schutzwirkung nicht.
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• Auch bei Beschädigungen am Helm, die auf hohe thermische Einwirkungen
oder direkten Kontakt mit Chemikalien zurückzuführen sind (zum Teil
erkennbar durch Schäden oder farbliche Veränderungen an der
Schalen lackierung), darf der Helm nicht mehr eingesetzt werden.
Achtung! Grundsätzlich darf der Helm nach einer Beaufschlagung, einem
starken Aufprall oder sonstigen Krafteinwirkungen nicht mehr eingesetzt werden.
Dies gilt auch dann, wenn keine äußeren Schäden sichtbar sind.
Achtung! Da auch die stoßdämpfenden Teile der Innenausstattung nicht
sichtbare Einflüsse ausgesetzt sind, empfehlen wir den Helm vorbeugend nach
15 Jahren zu ersetzten.
Gewährleistung
SCHUBERTH gewährt dem Erstkäufer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Helms eine Gewährleistung für Material- und Herstellungsfehler von 2 (zwei) Jahren
ab Kaufdatum. Die Haftung von SCHUBERTH beschränkt sich nach eigenem
Ermessen auf entweder die Reparatur oder den Ersatz von Produkten, die
innerhalb der Gewährleistungszeit nachweislich fehlerhaft sind. Der Helm darf
nicht vom Originalzustand abweichen und/oder durch unsachgemäßen Gebrauch
beschädigt worden sein.
Instandhaltung
Der Helm muss regelmäßig Wartungen unterzogen werden. Der Austausch
von SCHUBERTH Originalteilen aus der Ersatzteil- und Zubehörliste in dieser
Gebrauchsanweisung kann durch den Anwender durchgeführt werden. Alle
weiterführenden Instandsetzungsmaßnahmen sind ausschließlich durch geschultes
Personal oder im SCHUBERTH Service Center durchführen zu lassen.
Aufbewahrung und Transport
Feuerwehrhelme sind kühl und trocken an einem geschützten Ort aufzube wahren.
Während der Lagerung ist trotz UV-beständiger Helmschale der direkte Einfluss
von Sonnenlicht zu vermeiden, um einer möglichen Schädigung der nachleuchten-
den Lackierung durch UV-Strahlung vorzubeugen.
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