A) Maschine vollständig abgesenkt
Die vollständig zusammengeschobene Gelenkwelle muß noch mindestens 4 cm
Spiel der beiden Rohrhälften aufweisen (Abb. 7).
B) Maschine vollständig angehoben
Bei vollständig ausgezogener Welle müssen sich die beiden Rohrenden noch um
mindestens 15 cm überlappen (Abb. 8).
11.3 - Eine ggf. erforderliche Verkürzung der Gelenkwelle muß auch an den
Schutzrohren vorgenommen werden. Diese Arbeit ist von einem Fachmann
durchzuführen.
11.4 - Stellen Sie sicher, daß die Anwinkelung zur Antriebswelle in Arbeitsstellung
nicht mehr als 20 Grad beträgt.
11.5 - Die Gelenkwelle darf nicht :
- ohne Schutzvorrichtung
- nur mit teilweisem Schutz
- mit beschädigtem Schutz
- ohne korrekt eingehakte Kettchen gegen das Mitdrehen der Schutzrohre
verwendet werden.
11.6 - ACHTUNG: Ein unsachgemäßer Gebrauch der Gelenkwelle kann den
Maschinenantrieb beschädigen und stellt eine Gefahrenquelle für den
Maschinenbediener dar.
11.7 - Verwendet man eine Gelenkwelle, die nicht von der Firma Checchi & Magli
geliefert wurde, so muß diese mindestens für die Übertragung einer Antriebssleistung
zugelassen sein, wie in Kapitel 4.0 angegeben ist (Abb. 1).
12.0 ABKUPPLUNG VOM TRAKTOR
- Die Vorrichtung auf ebenem Boden absetzen.
- Die Stabilität der Vorrichtung überprüfen.
- Stifte und Bolzen entfernen, ohne zwischen Maschine und Traktor zu treten.
- Nochmals unter Berücksichtigung jeder möglichen Bewegung die Stabilität
überprüfen.
- Die Gelenkwelle an der Schlepperseite abziehen.
13.0 - AUFGABEN DES TRAKTORFAHRERS
Insbesondere sind die Sicherheitsvorschriften aus Punkt 8 zu beachten.
Insbesondere beim Wenden und Rückwärtsfahren ist größte Vorsicht geboten, da
die Maschine Schäden an Personen oder Sachen, die sich im Arbeitsbereich befinden,
verursachen kann.
max
20°
Abb. 7
SP50
SP100
max
20°
Abb. 8
45