HAFTUNG
Im Schadensfall gilt: Össur bearbeitet die Reklamation nur mit Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung von
Össur mit Angabe von detaillierten Rücksendegründen.
Jeder Hersteller kann nur für das Versagen der eigenen Passteile haftbar gemacht werden. Eine darüber
hinausgehende Haftung des Herstellers ist nur dann möglich, wenn seine Passteile nachweislich ursächlich für
den Schaden oder Funktionsausfall von Passteilen anderer Hersteller gewesen sind.
CE ZEICHEN/KOMPATIBILITÄT
Alle Modularteile sind gemäß EC Direktive 93/42/EEC getestet und mit dem CE Zeichen versehen.
Allgemeine Bestimmungen
Dieses Produkt ist nur zum Gebrauch an einem Patienten bestimmt. Wird es für die Behandlung von mehr als
einem Patienten verwendet, erlischt die Produkthaftung im Sinne des Medizinproduktegesetzes.
Die Kompatibilität der Produkte von Össur mit Passteilen anderer ist gewährleistet, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
• Die Passteile werden nur gemäß ihrer Zweckbestimmung eingesetzt (jeweilige Gebrauchsanweisung beachten).
• Werden Passteile mit unterschiedlicher max. Gewichtslimitierung verwendet, gilt die max. Belastung des
schwächsten Passteiles.
• Der Einsatz geprüfter Einzelkomponenten mit CE-Zeichen entbindet den Techniker nicht von der Verpflichtung
die Passteilkombination im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ihre Zweckmäßigkeit, ordnungsgemäße Montage
und Sicherheit zu überprüfen.
• Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass eine Passteilkombination nicht der erforderlichen Sicherheit entspricht,
dürfen die Passteile nicht kombiniert werden.
• Der Prothesenbau muss entsprechend den allgemein anerkannten fachlichen Regeln des
orthopädietechnischen Handwerks durchgeführt werden.
• Im Falle einer Änderung der Patientenvoraussetzungen (z. B. Körpergewicht, Mobilität etc.) muss das
Hilfsmittel unverzüglich überprüft werden.
• Wurde das Hilfsmittel einer unverhältnismäßig starken Belastung (z. B. Sturz) ausgesetzt, muss das Hilfsmittel
unverzüglich von einer Fachwerkstatt auf mögliche Schäden überprüft werden.
• Sicherheitsrelevante Vorschriften für einzelne Passteile (siehe jeweilige Gebrauchsanweisung) müssen
eingehalten werden.
Kombination unterschiedlicher Passteile
Es gelten die oben genannten allgemeinen Bestimmungen und zusätzlich:
• nur Passteile einsetzen, die den Anforderungen der ISO 10328 entsprechen
• nur Passteile einsetzen, die den Anforderungen des MPGs entsprechen
• die Passteile müssen für das übliche Pyramiden- bzw. 30 mm-System ausgelegt sein und zueinander passen.
NUTZUNGSDAUER
Die maximale Nutzungsdauer beträgt für das Monolock Knee 36 Monate.
ERSATZTEILE, ZUSATZTEILE
Folgende Ersatzteile stehen Ihnen zur Verfügung:
Nr.
Material
1
Schraube der Rohraufnahme
4
Streckanschlag
7
Fixierschraube für Entriegelungshebel 1.970.867
10
Gummipuffer
14
Funktionshebel
Nur die aufgeführten Artikel stehen Ihnen als Ersatz- und Zusatzteile zur Verfügung.
Zur Überprüfung des Gelenkes senden Sie bitte das zu reparierende Gelenk an Össur. Für die Dauer der Reparatur
werden wir Ihnen ein Servicegelenk zur Verfügung stellen.
Artikelnummer
1.970.822
1.970.880
1.970.881
1.970.849
10