Wichtige Informationen
Entsorgung Ihres benutzten Gerätes
Die EU-weite Gesetzgebung, wie sie in jedem einzelnen Mitgliedstaat gilt, bestimmt, dass benutzte elektri-
sche und elektronische Geräte mit dieser Markierung (links) getrennt vom normalen Haushaltsabfall ent-
sorgt werden müssen.
Dies schließt Projektoren und deren elektrisches Zubehör oder ihre Lampen mit ein. Folgen Sie beim Ent-
sorgen eines solchen Gerätes bitte den Anweisungen Ihrer örtliche Behörde und/oder konsultieren Sie den
Händler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Nach der Sammlung benutzter Geräte werden diese erneut verwendet und entsprechend den Umwelt-
bestimmungen recycelt. Das trägt dazu bei, die Abfallmenge zu reduzieren sowie die negativen Auswirkun-
gen beispielsweise des in der Lampe enthaltenen Quecksilbers auf die Gesundheit und die Umwelt mög-
lichst gering zu halten.
Die Markierung auf elektrischen und elektronischen Geräten gilt nur für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union.
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