Garantiebedingungen
S1, S3 und D3-Geräte
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schäden
oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, wenn
sie uns unverzüglich nach Feststellung am Gerät und innerhalb von 5 Jahren nach
Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden. Die Garantiedauer für die
Heizröhre beträgt 12 Monate mit max. 5000 Betriebsstunden in diesem Zeitraum.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abwei-
chungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstaug-
lichkeit des Gerätes unerheblich sind. Ebenfalls entfällt eine Garantie-
pflicht bei Schäden aus besonderen Klimabedingungen, bei anormalen
Umweltbedingungen oder bei sachfremden Betriebsbedingungen. Ihr Fach-
händler berät Sie gerne über Geräteausführungen in derartigen Einsatzfällen.
Es kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Schäden oder Mängel
am Gerät auf fehlerhaften Einbau oder Nichtbeachtung von Bedienungshinwei-
sen zurückzuführen sind.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Geräte nach unse-
rer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Geräte ersetzt
werden. Geräte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleis-
tung beansprucht wird, sind dem Hersteller oder einer autorisierten Servicestelle
zu übergeben oder zuzusenden. Bei einer Zusendung liegt das Transportrisiko
beim Einsender. Versand-, Transport-, Wege- sowie Arbeitskosten des Endab-
nehmers werden nicht erstattet. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder
Lieferdatum sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung vorzulegen. Ersetzte
Geräte gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn un-
sere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden,
die keine Originalteile sind und einen Defekt verursacht haben. Das Gleiche
gilt, wenn das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt oder unleserlich ge-
macht wurden.
4. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Schäden oder Mängel aus nicht vor-
schriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, mechanische Be-
schädigungen insbesondere an der Heizröhre sowie Nichtbeachtung der Ein-
bauvorschriften und Bedienungsanweisungen. Für Folgeschäden übernehmen
wir keine Haftung.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-
satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Sofern ein Schaden
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04/2019