9.
Wartung
Die Wartungsintervalle gelten für den Betrieb des Nachrüstsat-
zes in Kfz-Service-Werkstätten bei 8 Arbeitsstunden pro Tag. Bei
längerer Betriebszeit verkürzen sich sich die Intervalle entspre-
chend.
1
2
Bild 7 Prüföl- und Ansaugfilter
Prüfölfilter (1) ist zu wechseln /erneuern:
– nach Prüfung von 200 Pumpen, spätestens jedoch alle 2
Monate.
– Bei der Hauptinspektion, oder bei Bedarf
Ansaugfilter (2) ist zu reinigen oder zu erneuern:
– nach Prüfung von 200 Pumpen, spätestens jedoch alle 2
Monate.
– Bei der Hauptinspektion, oder bei Bedarf
8
10.
Umweltschutz
10.1
Allgemein
Öle sind wassergefährdente Flüssigkeiten und müssen gemäß
den örtlichen Abfallbestimmungen entsorgt werden.
10.2
Entsorgung
Der Prüfölfilter bzw. Ansaugfilter ist Sondermüll und muss
gesondert entsorgt werden.
i Siehe auch Kapitel Umweltschutz in der Bedienungsanlei-
tung des Einspritzpumpenprüfstandes EPS 807/815