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M
ONTAGE
Überprüfung der Tragkonstruktion
Die Tragkonstruktion ist so zu wählen, dass sie eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu
erwartenden Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass aufgrund der Anbringung des Hebezeuges möglichst keine
unzulässigen Zusatzbelastungen (z.B. durch Schrägzug) auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Die Rollklemme wird durch Drehen der Spindel gegen den Uhrzeigersinn so weit geöffnet, bis
die Laufrollen an den Trägerflanschen vorbei geführt und auf einem der beiden Flansche
absetzt werden können. Durch Drehen der Spindel in Gegenrichtung wird die benötigte
Fahrwerksbreite so eingestellt, dass auf beiden Seiten der Flansche 1,5 - 2,0 mm Abstand
zwischen den Spurkränzen und dem Trägerflansch besteht. Zur Sicherung dieser Einstellung
muss der Kontergriff an der Spindel im Uhrzeigersinn gedreht und verspannt werden.
Zur Demontage der Rollklemme muss der Kontergriff zunächst gelöst werden, bevor die
Trägerklemme durch Drehung des Einstellhebels vom Träger gelöst werden kann.
Das Anschlagen einer Last muss immer mittig in dem verjüngten Teil des Tragbolzens
erfolgen. Schrägzug ist nicht gestattet und führt zu Beschädigungen der Seitenplatten bzw.
des Tragbolzens und der Laschen.
1,5 - 2 mm
1,5 - 2 mm
ACHTUNG: Unter keinen Umständen darf ein Fahrwerk auf einen Träger aufgesetzt
werden, dessen Trägerflanschbreite die maximal einstellbare Breite des Fahrwerks
überschreitet (Seitliches Spiel von insgesamt max. 5 mm beachten, modellabhängig!)
oder dessen Trägerprofil nicht dem Profil entspricht, für das das Fahrwerk konstruiert
wurde.
P
I
RÜFUNG VOR DER ERSTEN
NBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme und nach grundlegenden
Änderungen ist das Produkt einschließlich der Tragkonstruktion einer Prüfung durch eine
befähigte Person* zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im Wesentlichen aus einer Sicht-
und Funktionsprüfung. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass sich das Hebezeug in
einem sicheren Zustand befindet, ordnungsgemäß aufgestellt und betriebsbereit ist und
gegebenenfalls Mängel bzw. Schäden festgestellt und behoben werden.
*Als befähigte Personen können z.B. die Wartungsmonteure des Herstellers oder Lieferanten
angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch entsprechend ausgebildetes
Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
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2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH