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P
, W
& R
RÜFUNG
ARTUNG
EPARATUR
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile verwenden,
durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung) hat sich auf
die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des
Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich Beschädigung,
Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
sind
die
Ergebnisse
der
Prüfungen
und
die
sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen. Ist das Hebezeug (ab 1t Hubgewicht) an oder in einem
Fahrwerk eingebaut und wird mit dem Hebezeug eine gehobene Last in eine oder mehrere
Richtungen bewegt, wird die Anlage als Kran betrachtet und es sind ggf. weitere Prüfungen
durchzuführen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
Spätestens nach 10 Jahren muss das Gerät einer Generalüberholung unterzogen werden.
Insbesondere die Maße des Tragbolzens bedürfen der Beobachtung. Sie sind mit den
Tabellenmaßen zu vergleichen.
ACHTUNG: Der Austausch von Bauteilen zieht zwangsläufig eine anschließende
Prüfung durch eine befähigte Person nach sich!
Reparaturen dürfen nur von autorisierten Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach längerer Standzeit ist das Hebezeug vor der
Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
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2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH