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INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
Gemäß Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 151 vom 25. Juli 2005, der Umsetzung
der Europäischen Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/
EG zur reduzierten Verwendung von gefährlichen Substanzen in elektrischen
und elektronischen Geräten und deren Entsorgung, bedeutet das Symbol der
durchgestrichenen Abfalltonne, dass gebrauchte elektrische und elektronische Produkte
nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie müssen gesondert
entsorgt werden. Darum bringen Sie dieses Produkt nach Ablauf seiner Nutzungsdauer
zu der vorgesehenen Sammelstelle wo es entsprechend recycelt wird.
Das korrekte Entsorgen dieses Geräts hilft dabei, wertvolle Ressourcen zu sparen und verhindert
jegliche potentiell negative Einfl üsse auf die Gesundheit des Menschen und auf die Umwelt, die durch
nicht ordnungsgemäße Abfallentsorgung entstehen könnten.
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