Aufstellhinweise
Aufstellbedingungen
Vor der Inbetriebnahme muß sichergestellt sein, dass das Netzkabel des
zugehörigen Netzgerätes ordnungsgemäß am Netz angeschlossen ist. Alle
Geräte mittels Masseverbindungskabel (nicht im Lieferumfang enthalten) über
die an den Geräten vorhandenen Potentialausgleichsklemmen an den
Potentialausgleich (PA) anschließen.
Der Kabelquerschnitt richtet sich nach den zutreffenden nationalen Bestim-
mungen. Die Installation muss von einer dafür ausgebildeten Fachkraft
vorschriftsmäßig und nach den Regeln der Technik durchgeführt werden.
Für das Anschlusskabel zum Auswertegerät dürfen nur von Sartorius freigege-
bene Kabel und Kabellängen verwendet werden, die die Beschränkungen der
Kabellängen aufgrund der Kapazitäts- und Induktivitätswerte (siehe Anlage
zur EG-Baumusterprüfbescheinigung) und des EMV-Verhaltens berücksichti-
gen.
Die Anlage erstmalig nur dann in Betrieb nehmen, wenn sichergestellt ist, dass
der Bereich nicht explosionsgefährdet ist. Zeigen sich bei dieser Inbetriebnah-
me durch Transportschäden Abweichungen (keine Anzeige, keine Hinter-
leuchtung, so ist die Anlage vom Netz zu trennen und der Service zu infor-
mieren.
Die Kenndaten Ui, Li, Pi, Ta, Temperaturklasse, Ci, Li der Wägeplattform
befinden sich in der EG-Baumusterprüfbescheinigung. Dort ist auch angege-
ben, welche Auswertegeräte (Indikatoren) an die Wägeplattform angeschlossen
werden dürfen. Bei Anschluss eines Indikators müssen die Kenndaten berück-
sichtigt werden. Die Ci- und Li- Werte gelten für Wägeplattformen mit 3m
langem Anschlusskabel zum Indikator. (Siehe auch Nachweiss zur Eigen-
sicherheit im Anhang dieser Anleitung.
Die explosionsgeschützte Wägeanlage ist nach den anerkannten Regeln der
Technik zu errichten. Dabei sind die entsprechenden nationalen Gesetze/
Vorschriften (z.B. ElexV, VbF, EX-RL, DIN EN 60079-14, DIN EN 5281-1-2,
DIN VDE 0166, DIN VDE 0100, DIN VDE 0101, DIN VDE 0800) zu beachten.
Insbesondere sind die Speziellen Bedingungen für den sicheren Gebrauch
(Punkt 17 der EG-Baumusterprüfbescheinigung der KEMA) einzuhalten.
Nationale Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz sind
einzuhalten.
Vor Inbetriebnahme der Wägeanlage im explosionsgefährdeten Bereich muss
der ordnungsgemäße Zustand der Anlage durch eine Elektrofachkraft oder
unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft überprüft werden (§12
ElexV). Prüfen, ob die zuständige Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt)
informiert werden muss. Auch während des Betriebes sind Prüfungen der
Anlage erforderlich. Die Fristen dazu sind so zu bemessen, dass entstehende
Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden. Die
Prüfungen sind mindestens alle drei Jahre durchzuführen. Bei der Installation
und während des Betriebes sind die entsprechenden Auflagen (z.B. §13 ElexV,
DIN VDE 0105 Teil 9, Richtlinien der Berufsgenossenschaft) zu erfüllen. Bei
den Prüfungen sind die sich hierauf beziehenden dem Stand der Technik
entsprechenden Regeln zu beachten.
Jeder Eingriff in das Gerät (außer durch von Sartorius autorisierte Personen),
Minebea
sowie unsachgemäße Installationen und Bedienung führt zum Verlust der Ex-
Zulassung sowie aller Garantieansprüche.
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Bedienungsanleitung CAPXS..
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