Reinigung Der Brausen Siebträger; Reinigung Der Dampfdüse; Entsorgung; Informationen Für Den Benutzer - Astoria LOFT Manual De Uso Y Mantenimiento

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  • MEXICANO, página 59
LOFT
Reinigung der Brausen Siebträger
5.2.4
Mit der mitgelieferten Bürste reinigen.
Den Innenbereich der Abgabe-
gruppe gründlich reinigen, um
mögliche Kaffeereste zu ent-
fernen.
5.2.5
Reinigung der Dampfdüse
Wöchentlich
Die Dampfdüse reinigen.
• Die Düse den Herstellerangaben entsprechend in ein mit
Wasser und speziellem Spülmittel gefülltes Kännchen tau-
chen.
• Die Lösung mit dem aus der Düse austretenden Dampf
erwärmen.
• Die Düse mindestens 5 Minuten lang in der Lösung lassen,
damit das Spülmittel durch den Abkühlungseffekt im In-
neren der Düse nach oben steigen und wirken kann.
• Den Vorgang 2- oder 3-mal wiederholen, bis bei den nach-
folgenden Abgaben keine Milchreste mehr austreten.
56
104
von

6. ENTSORGUNG

INFORMATIONEN FÜR DEN BENUTZER
Gemäß dem Artikel des Gesetzesdekrets 25. Juli,
Nr. 15 „Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG zur Verringerung der Verwen-
dung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
sowie zur Abfallentsorgung".
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne auf dem Gerät
bedeutet, dass das Produkt am Ende seiner Lebenszeit vom
Hausmüll getrennt entsorgt werden muss.
Aus diesem Grund muss der Betreiber am Ende der Lebenszeit
des Geräts dieses zu den entsprechenden Müllentsorgungs-
zentren für elektronischen und elektrotechnischen Müll brin-
gen oder dem Händler zurückgeben, wenn er ein neues gleich-
wertiges Gerät als Ersatz kauft.
Die richtige Mülltrennung ist wichtig, damit das Gerät die
entsprechende und umweltverträgliche Recycling-, Rückfüh-
rungs- und Entsorgungsbehandlung bekommt, mit der nega-
tive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit ver-
mieden werden und das Recycling von Materialien, aus denen
das Gerät besteht, gefördert wird.
Die unrechtmäßige Entsorgung durch den Betreiber führt zur
Verhängung von Verwaltungsstrafen gemäß Gesetzesdekret
Nr. 22/1997 (Artikel 50 ff des Gesetzesdekrets Nr. 22/1997).
BENUTZER-Handbuch

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