4 GARANTIEURKUNDE
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GEWÄHRLEISTUNGSDAUER
Gemäß Art. 132 der italienischen gesetzesvertretenden Verordnung Nr.
206/2005 gewährleistet Caberg S.p.A., dass das Gerät CABERG JUST SPE-
AK® und das Zubehör, die vom Kunden bei einem von Caberg S.p.A. au-
torisierten Fachhändler gekauft wurden, der Produktbeschreibung entspre-
chen und für eine Dauer von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum keine Fehler und
Mängel aufweisen.
AKTIVIERUNG
DER
GEWÄHRLEISTUNG
FEHLERN ODER MÄNGELN
Sobald ein Mangel festgestellt wird, aber jedenfalls innerhalb einer binden-
den Frist von sechzig (60) Tagen ab dessen Feststellung hat der Kunde dem
autorisierten Fachhändler, bei welchem das Produkt gekauft wurde, das Pro-
dukt auf eigene Kosten zusammen mit dem entsprechend ausgefüllten und
vom Fachhändler abgestempelten Gewährleistungsschein (am Ende dieser
Anleitung zu fi nden) zukommen zu lassen. Eine Kopie des Originalkassenbe-
legs ist beizulegen. Das Produkt ist dem Fachhändler von Caberg S.p.A.
komplett mit allem Zubehör und allen Komponenten, einschließlich der
Akkumulatoren und des Ladegeräts, der Kabel und der Originalverpackung
abzugeben. Der autorisierte Fachhändler wird das Produkt zusammen mit
der obigen Dokumentation an Caberg S.p.A. übermitteln.
GEWÄHRLEISTUNGSSERVICE
Caberg S.p.A. wird das Produkt im Sinne und kraft des Art. 130 der ita-
lienischen gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 206/2005 reparieren oder
ersetzen, wobei sie sich aufgrund der folgenden Kriterien für die eine oder
die andere Lösung entscheidet:
• Wert des Produkts ohne den beanstandeten Mangel;
• Umfang des Mangels;
• Möglichkeit einer problemlosen Anwendung einer der beiden Lösungen
ohne beachtlichen Nachteil für den Kunden.
Die Reparatur kann nach freiem Ermessen des Herstellers eine Software-
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UND
MELDUNG
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Aktualisierung oder das Ersetzen von Komponenten oder Karten mit an-
deren, neuen oder reparierten Komponenten und Karten gleichwertiger
Zweckdienlichkeit beinhalten. Für die ersetzten Komponenten, Akkumu-
latoren oder Karten und das ersetzte Zubehör gilt die Gewährleistung für
die ursprüngliche restliche Gewährleistungsdauer, wobei die Gewährlei-
stungsdauer von insgesamt zwei (2) Jahren ab Kaufdatum dadurch auf kei-
nen Fall ausgedehnt oder verlängert werden kann.
Caberg S.p.A. wird das reparierte oder ersetzte Produkt dem betreffenden
autorisierten Fachhändler wieder zustellen, welcher sich um die Abgabe an
den Kunden kümmert.
GEWÄHRLEISTUNGSUMFANG UND AUSSCHLUSS
Die vorliegende Gewährleistung deckt ausschließlich Konformitätsfehler
und Konformitätsmängel des Produkts und kann keinesfalls wirksam wer-
den, falls solche Mängel auf Beschädigung, falsche Verwendung, Nachläs-
sigkeit, Achtlosigkeit, Änderungen oder Reparaturen durch andere als Ca-
berg S.p.A. oder Stilo S.r.l. zurückzuführen sind. Die Gewährleistung deckt
auch keine auf normale Abnutzung und normalen Verschleiß der Produkte
und deren Zubehörs zurückzuführenden Mängel.
Insbesondere:
1. deckt die vorliegende Gewährleistung keine eventuellen Defekte, die auf
unzweckmäßige und nicht mit dem normalen Betrieb gemäß den Anga-
ben in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung des Produkts übereinstim-
mende Anwendung zurückzuführen sind;
2. deckt die Gewährleistung überdies keine auf zufällige Ereignisse, Ände-
rungen oder Anpassungen und höhere Gewalt zurückzuführenden De-
fekte oder durch Berührung mit Flüssigkeiten verursachten Schäden;
3. deckt die Gewährleistung keine auf das Telefonsystem zurückzuführen-
den Fehlfunktionen;
4. deckt die Gewährleistung keine Defekte des Systems, die auf Verwen-
dung von Nichtoriginalzubehör oder Nichtoriginalteilen zurückzuführen
sind.
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