ELEKTRISCHE HECKENSCHERE HELION 2 COMPACT
10.1.3. KOSTENPFLICHTIGER KUNDENDIENST
10.1.3.1. ALLGEMEINES
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Unter den kostenpflichtigen Kundendienst fallen – auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und kommerzi-
ellen Garantie – Mängel, Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Nutzung, Fahrlässigkeit oder schlechte
Wartung beim Endkunden entstehen, aber auch Mängel, die sich aus dem normalen Verschleiß des Produkts erge-
ben. Kosten für Kundendienstleistungen fallen ebenfalls an für Reparaturen, die nicht der gesetzlichen Gewährleis-
tung oder der kommerziellen Garantie unterliegen, wie beispielsweise Wartung, Einstellungen, Diagnosen jeglicher
Art, Reinigungen etc. (Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
10.1.3.2. VERSCHLEIßTEILE UND BETRIEBSSTOFFE
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Für Verschleißteile und Betriebsstoffe ist ebenfalls der Kundendienst zuständig.
10.1.3.3. ERSATZTEILE
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Zum kostenpflichtigen Kundendienst zählen ebenfalls Original-Ersatzteile von PELLENC, mit denen keine Arbeits-
leistung verbunden ist, und solche, die nicht von der gesetzlichen Gewährleistung oder der kommerziellen Garantie
abgedeckt sind.
Beim Austausch von Original-Ersatzteilen von PELLENC durch den Kundendienst, gilt für diese eine kommerzielle
Garantie von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt der Montage.
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