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Umwelthinweise; Informationen Zur Entsorgung - Grundig GFPN 66820 Manual Del Usuario

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2 Umwelthinweise

2.1 Informationen zur Entsorgung:

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronik-
gerät ist mit einer durchgestri-
chenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom un-
sortierten Siedlungsabfall ge-
sammelt und zurückgenommen werden. Es
darf somit nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kom-
munalen Sammelstelle oder ggf. bei einem
Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknah-
mepflichten in Deutschland) abgegeben wer-
den.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugrup-
pen und Verbrauchsmaterialien des zu ent-
sorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumulato-
ren vom Altgerät getrennt werden, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind. Das gleiche
gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwort-
lich, personenbezogene Daten auf dem Alt-
gerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu re-
cyceln, die mit diesem Symbol ge-
kennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entspre-
chenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Ge-
sundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerä-
tes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch
für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dau-
erhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Solche Ver-
treiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen; die Rücknahme darf in die-
sem Fall nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt
werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, wenn das neue Elektro- oder Elektronik-
gerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist
die Abholung des Altgerätes für den Endnut-
zer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Ver-
sandflächen für Lebensmittel beinhalten, die
den oben genannten Verkaufsflächen ent-
sprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber
auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bild-
schirme mit einer Oberfläche von mehr als
100 cm² enthalten und Geräte beschränkt,
bei denen mindestens eine der äußeren Ab-
messungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle
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