Wartung und Wartungsintervalle
Der Halter ist verpflichtet, das Reisemobil in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand zu
halten.
Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Bedienungsanleitung des Basisfahrzeugs sowie die Einhal-
tung der dort vorgeschriebenen Wartungsintervalle.
Der Halter muss die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen rechtzeitig durchführen lassen.
Wartung Basisfahrzeug:
Wartung Gasanlage:
Wartung der eingebauten Geräte und
Komponenten:
DE 130
Siehe Bedienungsanleitung des Basisfahrzeugs
Alle 2 Jahre durch eine autorisierte Fachwerkstatt
Siehe Anleitungen und Informationen zu den
eingebauten Geräten und Komponenten in der
Dokumentenmappe